Presseinformation

Nr. 011 Steinfurt, 17. Januar 2014


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Aus alt mach neu - Wiedereinführung von TE- und BF-Kennzeichen spaltet den Kreis
Jahresrückblick des Kreises Steinfurt

Aus alt mach neu - Wiedereinführung  von TE- und BF-Kennzeichen spaltet den Kreis
Jahresrückblick des Kreises Steinfurt


Kreis Steinfurt. Seit Juli 2013 sind sie keine Seltenheit mehr auf den Straßen im Kreis Steinfurt: Kraftfahrzeuge mit den Kennzeichen TE und BF. Was vorher Autos, Motorrädern, Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus der Zeit vor der Gebietsreform im Jahr 1975 vorbehalten war, ist seit dem vergangenen Sommer wieder für jedes Fahrzeug möglich. Das Bundesverkehrsministerium hatte auf Antrag des Kreises Steinfurt genehmigt, neben dem ST, die „Altkennzeichen“ wieder einzuführen. Vorausgegangen war ein auf Initiative der Politik entsprechender Beschluss des Kreistags. Insgesamt 7.240 Kraftfahrzeughalter haben sich bis Ende des Jahres für ein solches Kennzeichen entschieden - 5.073 für TE und 2.167 für BF. Vorher waren es 608 bzw. 666 Kraftfahrzeuge aus früheren Zeiten.

Um den anfänglichen Andrang bewältigen zu können, haben die drei Zulassungsstellen in Steinfurt, Rheine und Tecklenburg ihre Öffnungszeiten erweitert. Ausschließlich für diejenigen, die ihr Kraftfahrzeug von ST auf TE oder BF umkennzeichnen lassen wollten. „Die Nachfrage war in den ersten drei Monaten am höchsten. Danach pendelten sich die Zulassungen für TE und BF auf etwa 250 im Monat ein“, beschreibt Bernd Buskamp, Leiter des Straßenverkehrsamtes, die Entwicklung. Sein Fazit: „Bei insgesamt 341.271 zugelassenen Fahrzeugen ist die Nachfrage geringer ausgefallen als wir gedacht haben.“

Aber auch sonst hatten die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg gut zu tun. In mehr als 165.400 Fällen ging es darum, Autos neu, wieder oder zeitlich befristet zuzulassen, Kennzeichen oder Ersatzdokumente umzuschreiben oder Kraftfahrzeuge abzumelden. Darüber hinaus haben die Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt mehr als 6.000 Ordnungsverfügungen im vergangenen Jahr erlassen. Gründe hierfür waren unter anderem Mängel am Kraftfahrzeug, nicht gezahlte KFZ-Steuern oder fehlender Versicherungsschutz. In fast 2.000 Fällen drohte die zwangsweise Stilllegung.

Im Zuge der EU-Führerscheinrichtlinie gab es Anfang des Jahres geänderte Fahrerlaubnisklassen - 15 europäische und zwei nationale, die sich nach dem Buchstabensystem unterscheiden. Neu hinzugekommen ist auch das Ablaufdatum der Gültigkeit des Führerscheins von 15 Jahren. Viele Bürger haben die Möglichkeit genutzt, bei der Führerscheinstelle ihre alte Fahrerlaubnis gegen eine neue im Scheckkartenformat umzutauschen.

Die Zahl derjenigen, die eine Führerscheinprüfung abgelegt haben, ist relativ konstant. Nach wie vor ist das begleitete Autofahren ab 17 Jahren begehrt, was sich aus Sicht der Verwaltung sehr bewährt hat, weil sich immer weniger der Neulinge im Straßenverkehr auffällig verhalten. Gestiegen ist hingegen die Anzahl derjenigen Fahrerlaubnisbewerber (Neuerteilung, Wiedererteilung), die sich zur Überprüfung der Fahreignung medizinisch und psychologisch untersuchen lassen mussten.  Insgesamt gesehen ist die Zahl der angeforderten Gutachten hoch, was aber nicht - wie manch einer vermuten mag - auf die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Senioren zurückzuführen ist - im Gegenteil. Immer mehr geben ihren Führerschein freiwillig ab, weil sie kein Auto mehr fahren wollen.

Im vergangenen Jahr mussten auch wieder viele Autofahrer unfreiwillig auf ihren Führerschein verzichten. Rund 1.300 Autofahrer waren gezwungen ihren Wagen für mindestens einen Monat stehen zu lassen, weil sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen hatten. Die Bußgeldstelle des Kreises verzeichnete rund 51.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren weil Auto- und LKW-Fahrer zu schnell unterwegs waren, nicht genügend Abstand gehalten haben, nicht angeschnallt waren, mit dem Handy telefoniert haben, bei Rot über die Ampel gefahren sind, ihre Ladung nicht ausreichend gesichert war oder ihr Fahrzeug Mängel hatte. In rund 28.000 Fällen leitete die Verwaltung ein Verwarnungs- und in gut 23.000 Fällen ein Bußgeldverfahren ein.

Viele schwere Unfälle führten im vergangenen Jahr dazu, dass die Unfallkommission des Kreises Steinfurt häufiger tagen musste. Die Kommission hat die Unfälle und deren Ursachen analysiert und entsprechende Maßnahmen wie beispielsweise neue Beschilderung, bauliche Änderungen oder auch Geschwindigkeitsmessstellen an besonderen Gefahrenstellen angeordnet. Um Unfälle zu vermeiden, bot das Straßenverkehrsamt mit Unterstützung verschiedener Partner Aktionen an: Verkehrssicherheitstage an den Technischen Schulen in Steinfurt und den Kaufmännischen Schulen in Rheine, „Kreis Steinfurt sieht gelb“ an verschiedenen Grundschulen im Kreis und für Kindergartenkinder gab es Reflektionswesten.