Presseinformation

Nr. 099 Steinfurt, 25. März 2014


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„Begleitetes Fahren mit 17“ - Tendenz im Kreis Steinfurt weiter steigend
Begleitung darf künftig nur einen Punkt in Flensburg haben

Kreis Steinfurt. Das „Begleitete Fahren ab 17“ bleibt im Kreis Steinfurt ein Erfolgsmodell. Im vergangenen Jahr haben 3486 Jugendliche bzw. 65 Prozent aller jugendlichen Fahranfänger im Kreis Steinfurt von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Tendenz ist weiter steigend.

Gesetzlich ist erlaubt, dass Jugendliche zwar ab dem 17. Lebensjahr nach Ausbildung in der Fahrschule die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erwerben können, aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürfen. Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen und darf in Flensburg maximal drei Punkte haben. Zum 1. Mai ändert sich die Rechtslage. Dann darf die Begleitung nur einen Punkt haben. Begleiten darf nur, wer auch in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Für beide sind Alkohol und andere berauschende Mittel tabu.

Wer gegen die Auflagen des „Begleiteten Fahrens“ verstößt, muss mit empfindlichen Folgen rechnen: Die Fahrerlaubnis wird umgehend widerrufen, ein Bußgeld, der Besuch eines Aufbauseminars und ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sind fällig. Das dauert und kostet mindestens 700 Euro.

Für Fragen rund um das Thema „Begleitetes Fahren ab 17“ stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle zur Verfügung, Telefon 02551/692999.





Begleitetes Fahren ab 17