(pen) „Das war eine schwere Geburt, aber die Geduld und der Wille sich zu verständigen, haben sich am Ende der vielen Verhandlungsrunden ausgezahlt. Dank der vom Land zugesicherten Überprüfung der Kosten sowie der zugesagten Übernahme von Mehrkosten haben wir als Kommunen nun die erforderliche Sicherheit, dass unsere tatsächliche finanzielle Belastung und die als Einstieg verhandelten Pauschalzahlungen des Landes nicht völlig auseinander laufen.“ Für Landrat Dr. Arnim Brux ist das Ergebnis der Gespräche darüber, wie sich die mit der schulischen Inklusion verbundenen Ausgaben auf Kommunen und das Land verteilen, tragfähig. Über Monate war Brux als Vizepräsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und Mitglied der Verhandlungskommission an dem Ringen zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen beteiligt.
Die nun gefundene Lösung sieht so aus: In den nächsten fünf Jahren zahlt das Land den nordrhein-westfälischen Kommunen insgesamt 175 Millionen Euro. „Dieses Angebot hatte ja schon länger auf dem Tisch gelegen“, berichtet Brux. Akzeptabel sei es am Ende nur gewesen, weil das Land sich zusätzlich bereit erklärt habe, in den ersten drei Jahren zu ermitteln, ob die Pauschale von jährlich 35 Millionen Euro ausreicht oder nicht. „Ist die Pauschale zu gering, wird weiteres Geld fließen, die Mehrausgaben der Kommunen werden ausgeglichen“, so Brux.
Dieses Verfahren gilt sowohl für Investitionen in Gebäude, um diese für Kinder mit Behinderungen zugänglich zu machen, als auch für Kosten, die für den Einsatz von Schulsozialarbeitern, Schulpsychologen oder Integrationshelfern, die den Schulbesuch von Kindern mit Behinderung durch ihre Unterstützungsleistung sichern, entstehen. Als Datum für die erste Überprüfung einigten sich die Verhandlungsteilnehmer auf den 1. Juni 2015. Gleichzeitig verständigten sie sich auf Regelungen im Anschluss an die ersten drei Jahre. „Auch dann werden die Kommunen mit den Ausgaben nicht allein gelassen“, ist sich Brux sicher. Gleichzeitig betont er: „Dies ist letztlich auch eine positive Entscheidung für die betroffenen Kinder und Eltern. Jetzt können wir uns ganz auf die Aufgabe konzentrieren, die für alle große Herausforderung des inklusiven Unterrichts möglichst optimal umzusetzen."
Mit dem erzielten Verhandlungsergebnis ist eine von den kommunalen Spitzenverbänden angedrohte Klage auch zu den Akten gelegt. „Zunächst“, wie Brux allerdings einschränkt. Denn: „Sollte sich herausstellen, dass die erstmalige Überprüfung der Kosten und zu erwartenden Anpassung der Pauschale für die Kommunen nicht akzeptable Mängel aufweist, steht uns der Gang vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster immer noch offen. Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde endet erst Ende Juli 2015.“
Stichwort „Inklusion“
Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Zielsetzung der Konvention ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Sie verpflichtet alle Staaten zu einem inklusiven Schulsystem und fordert für Kinder mit Behinderungen den diskriminierungsfreien Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Bildungssystem. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich fällt in der innerstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik in die Hoheit der Länder.