Pressemeldungen der Stadt Norden


Norden, 14. April 2014
Richtige Verhaltensweise innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche
Die Verkehrsbehörde der Stadt Norden informiert

Die richtige Verhaltensweise innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar.
Dieser Umstand führt häufig zu Missverständnissen oder Fehlverhalten.   

Was ist innerhalb derartiger Bereiche zu beachten? Wer hat welche Rechte und Pflichten?

Die Verkehrsbehörde informiert:

Innerhalb eines durch Verkehrszeichen ausgewiesenen „verkehrsberuhigten Bereiches“ (umgangssprachlich „Spielstraßen“ genannt) gelten gemäß Straßenverkehrsordnung besondere Gebote und Verbote, die nachfolgend kurz erläutert werden. 

  1. Geschwindigkeit
    Der verkehrsberuhigte Bereich darf von Verkehrsteilnehmern nur mit Schrittgeschwindigkeit und äußerster Vorsicht befahren werden.
         
  2. Fußgänger
    Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Fußgänger ihrerseits dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.
       
  3. Parken im öffentlichen Verkehrsraum
    In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken auf der eigentlichen Fahrbahn nicht zulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen. Zum Parken müssen die speziell ausgewiesenen / gekennzeichneten Parkflächen in Anspruch genommen werden.
      
  4. Vorfahrt
    Der Verkehr aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist beim Verlassen der entsprechenden Zonen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer wartepflichtig! Andere Verkehrsteilnehmer haben immer Vorrang gegenüber dem Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen.  
      
  5. Schwerbehinderte mit „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
    Für schwerbehinderte Menschen mit entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und besonderem Parkausweis besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht behindert werden. Die Höchstparkdauer besteht hierfür 24 Stunden.
      

Bitte achten Sie, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz von Kindern und schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Einhaltung der oben aufgeführten Vorgaben.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt und Verkehr, Telefon: 04931 – 923 0.




Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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