Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Die rechtliche Betreuung stellt eine wichtige rechtliche Hilfe für die Betroffenen dar. Sie kann von ihnen aber auch als Einschränkung empfunden werden, zumal wenn die betroffenen Personen mit der Einrichtung der Betreuung nicht einverstanden sind. Schon deshalb gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit!
Wie kommt es eigentlich zu einer vom Amtsgericht angeordneten Betreuung? Welche Möglichkeiten haben die Angehörigen, eine Betreuung durch einen Berufsbetreuer zu verhindern? Kann man sie grundsätzlich verhindern?
In der Reihe „Vortrag am Mittwoch“ gibt die Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Gummersbach Antworten zu diesen und weiteren Fragen.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 7. Mai 2014 um 16 Uhr im Seniorentreff am Rathaus, Rathausplatz 3, 51643 Gummersbach, statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich: Tel. (02261) 87-1547 oder 87-1548.
Pressekontakt: Axel Ganter, Senioren- und Pflegeberatung, 02261/87-1548