Bocholt, 25. April 2014
Wahlen 2014: Stadt verschickt Wahlbenachrichtigungsbriefe
Wahlamt gibt Hinweise zur Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahl am 25. Mai
Bocholt (PID).
In diesen Tagen erhalten rd. 61.000 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Europa-, Kommunal- und Integrationsratswahlen am 25. Mai 2014. Rd. 6.500 Personen sind an diesem Tag berechtigt, die Mitglieder des Integrationsrates zu wählen, 55.000 für die Europawahl und 59.200 für die Kommunalwahlen. Das teilt das städtische Wahlamt mit.
Die Stadt Bocholt verschickt erstmals Wahlbenachrichtigungsbriefe. Das Besondere in diesem Jahr: Am Wahlsonntag werden gleich fünf Wahlen durchgeführt. Für die Wahlbenachrichtigung bedeutet das, dass jeder Bürger – je nach Wahlberechtigung – eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung zur Europa-, Kommunalwahl (und möglichen Stichwahl des Landrates/der Landrätin) sowie für die Integrationsratswahl erhält. Zur Kommunalwahl zählen die Wahl des Rates der Stadt Bocholt sowie die Wahl des Landrats/der Landrätin und des Kreistages. Wer bis zum 2. Mai 2014 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich unbedingt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen unter Tel. 02871/953 398 oder -323.
Wer am 25. Mai nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen aus, unterschreibt den Antrag und schickt den Brief dann in einem frankierten Umschlag an die Stadt Bocholt.
- Die wahlberechtigte Person kommt möglichst mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief persönlich ins Wahlamt im Rathaus (Raum "Rossendale") und kann dann auch direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss unbedingt der Personalausweis mitgebracht werden.
- Ab Montag, 28.4.2014, können die Briefwahlunterlagen auch online unter www.bocholt.de/wahl angefordert werden. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler.
- Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einem Stellvertreter (z. B. Ehegatten) ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Das Wahlamt befindet sich im Raum "Rossendale" im Rathaus, Berliner Platz. Es hat folgende Öffnungszeiten:
- montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
- freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
- samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
"Aufgrund der Vielzahl der Stimmzettel kann es zu Wartezeiten kommen. Daher bitte beim Besuch des Wahlamtes etwas Zeit mitbringen", rät Nadine Uchmann vom Bocholter Wahlbüro.
Das Wählerverzeichnis wurde am 20. April 2014 erstellt. Welche Auswirkungen ein Zu-, Fort- oder innerstädtischer Umzug für die Wahlberechtigung hat, kann in den Merkblättern nachgesehen werden, die im Bürgerbüro ausgehändigt werden. Das Wahlamt bittet um Beachtung.
Weitere Infos zu den Wahlen 2014 finden auf der städtischen Homepage unter www.bocholt.de/wahl. Fragen werden im Wahlamt unter Tel. 02871/953 398 oder -323 sowie per E-Mail wahlamt@mail.bocholt.de beantwortet.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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