Pressedienst des Kreises Borken vom 28. 08. 2014

Neuer Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ab 1. September
Alte Ausweise bleiben weiterhin gültig / Umtausch gegen neue Karte auf Wunsch möglich



Kreis Borken.

Ab dem 1. September wird in Nordrhein-Westfalen der neue Schwerbehindertenausweis eingeführt. Der neue Ausweis im handlichen Scheckkartenformat enthält erstmals auch einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache. Dies kann im Ausland hilfreich sein, wenn es dort für diesen Personenkreis besondere Regelungen oder Nachteilsausgleiche gibt. Für blinde Menschen wird auf dem neuen Ausweis die Buchstabenfolge „sch-b-a“ in Blindenschrift aufgebracht, damit sie ihn besser von anderen Karten unterscheiden können.

Der Fachbereich Soziales des Kreises Borken weist anlässlich der Neu-Einführung alle Inhaber eines alten Schwerbehindertenausweises darauf hin, dass der alte Ausweis im Papierformat weiterhin seine Gültigkeit behält und nicht umgetauscht werden muss. Auf Wunsch werden jedoch alte, noch gültige Ausweise kostenlos in neue Ausweise im Scheckkartenformat umgetauscht.

Personen, die ihren alten Ausweis in einen neuen umtauschen möchten, können dies ab sofort bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder beim Fachbereich Soziales der Kreisverwaltung in Borken beantragen. Für den neuen Ausweis wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt, welches als digitalisiertes Lichtbild aufgedruckt wird.
Der neue Ausweis wird nicht mehr wie bisher direkt von der Kreisverwaltung Borken ausgegeben, sondern über einen externen Dienstleister gedruckt und innerhalb von sechs Werktagen ab Druckauftrag per Post zugeschickt.

„Im Kreis Borken leben rund 32.500 Schwerbehinderte, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis haben“, sagt Norbert Nießing, Leiter des Fachbereichs Soziales beim Kreis Borken. „Da in der ersten Einführungsphase mit einer hohen Anzahl von Umtauschanträgen zu rechnen ist und diese neben den Neu- und Änderungsanträgen zusätzlich bearbeitet werden müssen, kann die Wartezeit auf die neuen Ausweise sicherlich bis zu sechs Wochen betragen.“ Nießing bittet hierfür um Verständnis und weist nochmal darauf hin, dass die bisherigen Ausweise ihre Gültigkeit behalten und daher auch keine Umtauschpflicht besteht. Im Übrigen würden bei festgestellten Änderungen (beispielsweise ein höherer Grad der Behinderung oder ein zusätzliches Merkzeichen) die alten Ausweise ab dem 1. September automatisch in das neue Format umgetauscht.



Pressekontakt: Kreis Borken, Ellen Schlütter 02861 / 82-2109


     

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