Kreis Unna - Presse und Kommunikation

02. September 2014

Bei Lagerung und Einnahme von Medikamenten

Temperaturempfehlungen beachten

Kreis Unna. (PK) Bei Lagerung und Einnahme ein und desselben Medikaments sind häufig verschiedene Regeln zu beachten. Die Amtsapothekerin des Kreises Unna, Birgit Habbes, rät daher unbedingt die Anwendungshinweise stets genau zu beachten und gibt dazu einige Tipps.

 

Während es bei manchen Arzneimitteln ausreicht, sie bei Zimmertemperatur aufzubewahren, sind andere wiederum unbedingt gekühlt zu lagern. „Einige Medikamente müssen durchweg zwischen 2 und 8 Grad Celsius aufbewahrt werden. Dafür am besten geeignet ist die Glasplatte über dem Gemüsefach im Kühlschrank. Dort sollten sie die Rückwand des Kühlschranks nicht berühren“, erklärt Birgit Habbes.

 

Werden die Lagerungshinweise nicht beachtet, kann die Haltbarkeit kürzer sein als auf der Verpackung angegeben. Das Haltbarkeitsdatum bezieht sich immer auf ungeöffnete Verpackungen. „Ist die Verpackung erst einmal geöffnet, ist die verbleibende Aufbrauchfrist teilweise erheblich kürzer. Deshalb ist es ratsam, das Öffnungsdatum direkt auf der Packung zu notieren“, empfiehlt die Amtsapothekerin.

 

Für die Einnahme gilt wiederum mitunter, dass gekühlte Arzneimittel vor Anwendung angewärmt werden sollten. Dies ist z. B. der Fall beiAugen- oder Ohrentropfen, die im Kühlschrank gelagert werden. Sie sollten vor der Anwendung auf Körpertemperatur erwärmt werden. Dazu reicht es aus, sie ein paar Minuten in die Hand zu nehmen oder in die Hosentasche zu stecken. Direkt nach der Anwendung sollten die kühl zu lagernden Medikamente wieder im Kühlschrank verstaut werden, sonst ist die Haltbarkeit eingeschränkt.

 

Birgit Habbes empfiehlt Patienten sich unbedingt im Beipackzettel oder in der Apotheke darüber zu informieren, bei welcher Temperatur ihre Medikamente gelagert, bzw. eingenommen werden müssen.

 




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Birgit Habbes


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