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Windkraft: Damit es sich weiter dreht


Ab morgen öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Raumordnung/ Bürger können sich äußern
22. September 2014

Einheitliche Abstände bei Windanlagen, Auswirkungen von Windkraft über Gemeindegrenzen hinweg erfassen – all das sind Argumente dafür, die Windenergie im Landkreis Leer übergreifend zu koordinieren. Passieren soll das künftig über das Raumordnungsprogramm (RROP).Sozusagen der Strategieplan für die Gestaltung der Lebenswelt Landkreis Leer. Dort wird unter anderem festgelegt, wo der beste Platz für Trinkwassergewinnung ist, wo mehr Rücksicht auf Natur genommen werden muss, wo sich Infrastruktur weiterentwickeln kann.

Im Bereich Windenergie beabsichtigt der Landkreis Leer eine regionale Steuerung der Windenergie vorzunehmen und Vorranggebiete festzulegen. An anderer Stelle im Kreisgebiet soll die Nutzung dann ausgeschlossen werden. Nicht einfach, muss im Raumordnungsprogramm doch eine Lösung gefunden werden, die vielen Seiten gerecht wird, dennoch Wildwuchs im Landkreis verhindert und die auch gerichtsfest sein muss.

Der Entwurf zur Änderung des RROP-Teilabschnitts Windenergie ist nun erarbeitet worden. Ab morgen beginnt innerhalb des Verfahrens die öffentliche Auslegung zur Beteilung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Hier wird Bürgern, Kommunen, Fachverwaltungen, Interessenverbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Möglichkeit gegeben, zu den Planungen Stellung zu nehmen.

Um sich zu informieren, liegt der Entwurf in der Zeit vom 23. September 2014 bis einschließlich 4. November 2014 öffentlich aus. Die Unterlagen können im Zimmer 143 beim Amt für Planung und Naturschutz des Landkreises Leer in der Bergmannstraße 37 in Leer und auf der Internetseite (www.lkleer.de/Wirtschaft-Bauen/RROP-Windenergie) eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden aus.

In der Zeit ab 23. September können Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht werden. Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis einschließlich 18. November 2014, beim Landkreis Leer in schriftlicher oder in elektronischer Form Stellung zu der Planung nehmen. Per Post unter Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, 26789 Leer oder per Mail regionalplanung@lkleer.de.   

Alle Anregungen werden geprüft und den politischen Gremien im Landkreis vorgelegt.

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