Presseinformation

Nr. 325 Steinfurt, 01. Oktober 2014


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Keine Umtauschpflicht für Schwerbehindertenausweis
Ausstellung neuer Ausweise nicht mehr durch den Kreis Steinfurt möglich

Kreis Steinfurt. Seit einem Monat wird auch in Nordrhein-Westfalen der neue Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat ausgegeben. Blinde Menschen können ihn jetzt besser von anderen Plastikkarten unterscheiden, weil ein Hinweis in Braille-Schrift aufgedruckt ist. Neu ist auch, dass der Nachweis der Schwerbehinderung erstmals in englischer Sprache zu lesen ist, was zur einfacheren Identifikation im Ausland beiträgt. Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit wie bisher allerdings nicht verbunden.

„Der neue Schwerbehindertenausweis ist deutlich handlicher als der alte und bleibt auch weiterhin gebührenfrei“, betont Sozialdezernent Dr. Peter Lüttmann.  Er übergab Andrea Lubahn aus Hopsten-Schale als eine der ersten Personen im Kreis Steinfurt den neuen Ausweis. „Eine Ausnahme, denn die neuen Ausweise werden nicht mehr durch die Kreisverwaltung ausgestellt. Ein Dienstleister erstellt die Plastikkarten und versendet diese per Post an die Antragsteller“, erklärt der Sozialdezernent das neue Verfahren.

Eine Umtauschpflicht der alten Schwerbehindertenausweise besteht nicht. Sie bleiben für den jeweiligen Ausstellungszeitraum ohne Einschränkung gültig. Die Gültigkeitsdauer der alten Schwerbehindertenausweise kann, wenn entsprechende Felder noch frei sind, verlängert werden. Alle Nachteilsausgleiche können mit dem alten Ausweis auch weiterhin in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch können noch gültige Ausweise umgetauscht werden. „In der Umstellungsphase auf das Bankkartenformat werden wir Neuanträge allerdings vorrangig bearbeiten“, erklärt Reinhard Barnow, der für Schwerbehindertenangelegenheiten zuständige Sachgebietsleiter, und bittet Antragsteller, die einen Umtausch beantragen, um Verstädnis.   

Der Antragsvordruck kann im Internet unter www.kreis-steinfurt.de in der Rubrik Bildung und Soziales heruntergeladen werden. Er ist auch in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden erhältlich. Mit der Unterschrift erklärt sich der Antragsteller zur dauerhaften Speicherung seines Lichtbildes und seiner persönlichen Angaben einverstanden, denn künftig ist bei jeder Änderung (z. B. Grad der Behinderung, weitere Merkzeichen etc.) ein neuer Ausweis auszustellen. Auf dem Passfoto sollten auf der Rückseite der vollständige Name und das Aktenzeichen vermerkt sein. Die Verarbeitung digitaler Bild-Dateien ist nicht möglich.





Keine Umtauschpflicht für Schwerbehindertenausweis