(pen) Fast 10.000 Mal konnte das Jobcenter EN im vergangenen Jahr Kinder und Jugendliche mit Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützen. Im Vergleich zu 2013 stieg der Zahl der bewilligten Anträge von 8.813 auf 9.942, ein Plus von dreizehn Prozent. Von den ausgezahlten 1,64 Millionen Euro (Vorjahr 1,45) profitierten 8.062 Kinder und Jugendliche. „Die Zahlen zeigen: Einige Familien haben für ihre Kinder mehrere Anträge gestellt und wurden mehrfach unterstützt“, erläutert Katrin Brüninghold vom Jobcenter EN.
Mit dem Bildungspaket beteiligt sich der Bund seit 2011 an Ausgaben für den Schulbedarf, für eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen, für Nachhilfeunterricht, für das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben inklusive der Ausrüstungsgegenstände sowie für die Schülerbeförderung. Je nach Leistung gibt es Vorgaben für das Alter der Kinder und die Höhe der möglichen Unterstützung. Grundsätzlich gilt: Außer beim persönlichen Schulbedarfspaket, das pauschal automatisch zweimal pro Jahr gezahlt wird, muss jede Leistung, so sieht es das Bundesgesetz vor, einzeln beantragt werden.
Mit 4.140 positiven Bescheiden war die Mittagsverpflegung im vergangenen Jahr im Ennepe-Ruhr-Kreis unter den erfolgreichen Anträgen am häufigsten vertreten. Damit verbunden waren Auszahlungen von knapp über 500.000 Euro. Auf Platz zwei folgten 2.803 Unterstützungen für die so genannte soziokulturelle Teilhabe, also der Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder von Kosten für Musikunterricht. Stark gefragt war auch die Übernahme von Kosten für Ausflüge und Fahrten (1.828). In den Bereichen Schülerbeförderung und Lernförderung konnten 754 beziehungsweise 417 Hilfen gegeben werden. Für das ohne Antrag auszuzahlende Schulbedarfspaket verbuchte das Jobcenter EN Überweisungen von gut 489.000 Euro zugunsten von 5.800 Kindern und Jugendlichen.
„Diese Zahlen zeigen, was die Kinder und Jugendlichen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten haben, deren Familien Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben und die daher vom Jobcenter EN betreut werden“, so Brüninghold. Ein vollständiger Überblick für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis sei damit nicht verbunden. Denn: Leistungen stehen auch denjenigen zu, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. Ansprechpartner in diesen Fällen sind die Sozialämter der Städte.
Details zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Interessierte auf der Internetseite des Jobcenters EN unter www.jobcenter-en.de.
Stichwort Jobcenter EN
Seit 2005 betreut und vermittelt der Ennepe-Ruhr-Kreis als so genannte Optionskommune Langzeitarbeitslose in Eigenregie. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II (SGB II). Darin wird die „Grundsicherung für Arbeitsuchende II“, auch Hartz IV genannt, geregelt. Um diese Aufgabe zu bewältigen, hatten die Kreisverwaltung und die neun kreisangehörigen Städte seinerzeit die JobAgentur EN gegründet. Später wurde sie in Jobcenter EN umbenannt. Seit 2013 ist das Jobcenter EN als Fachbereich Teil der Kreisverwaltung.
Die rund 350 Mitarbeiter des Jobcenters EN kümmern sich zum einen um den Lebensunterhalt der aktuell mehr als 26.000 Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die in über 14.000 Bedarfgemeinschaften Arbeitslosengeld II beziehen. Zu den Leistungen gehören die Kosten der Unterkunft sowie die Kosten des täglichen Bedarfs. Die Gelder stammen aus Mitteln des Bundes, des Ennepe-Ruhr-Kreises und der neun kreisangehörigen Städte.
Zum anderen ist es ihr Ziel, die betreuten Arbeitslosen, aktuell 8.666 in Arbeit zu vermitteln. Die Mitarbeiter in Arbeitsvermittlung und Fallmanagement haben die Aufgabe, die Betroffenen zu beraten, gegebenenfalls zu qualifizieren und ihnen eine Stelle zu vermitteln.