Kreis Unna - Presse und Kommunikation

05. Februar 2015

Maklerwesen 2014

Zahl der Gewerbetreibenden gesunken

Kreis Unna. (PK) Selbstständige Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer benötigen eine Makler- und Bauträgererlaubnis. Im vergangenen Jahr wurden im Kreis nur 49 solcher Anträge gestellt (2013: 65). Weil sich gewerberechtliche Vorschriften verschärft haben, ist die Zahl der Makler im Kreis auf 770 (2013: 817) gesunken. Das teilt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises mit.

 

Im Makler-Geschäft spielt Vertrauenswürdigkeit eine große Rolle. Zukünftige Kunden sollen vor eventuellen Vermögensbeschädigungen geschützt werden. Deshalb benötigen Gewerbetreibende, die sich mit Immobilien-, Grundstücks- und Darlehensgeschäften befassen, sowie Bauträger und Baubetreuer eine besondere Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

 

Sie müssen nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Vorstrafen, Zahlungsrückstände bei Stadt, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.

 

Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet, dem Kreis jährlich einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht vorzulegen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat der Kreis im Bereich Maklerwesen 23 Bußgeldverfahren (2013: 32) eingeleitet.

 

 

Anlage: Die im Maklerbereich tätigen Gewerbetreibenden nach Kommunen 2005 - 2014




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Tabelle Maklerwesen 2014


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