(pen) „Auf den ersten Blick sind unsere Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten getrennt. Wenn es aber beispielsweise um die Betreuung von Jugendlichen, um den Übergang von Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung (Hartz IV) oder um die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt geht, dann gibt es durchaus Überscheidungen und gemeinsame Baustellen. Auf diesen sind wir im Sinne der Betroffenen längst zusammen aktiv. Heute dokumentieren wir dies nachdrücklich.“ Landrat Dr. Arnim Brux, Heiner Dürwald, Leiter des Jobcenters EN und Thomas Helm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hagen, besiegelten im Schwelmer Kreishaus eine umfassende Kooperationsvereinbarung.
Die Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf optimal zu unterstützen, dies ist das Thema einer Vereinbarung. Betont wird das Miteinander statt Nebeneinander von Agentur für Arbeit und Jobcenter EN. Der Ansatz an sich ist nicht neu, neu sind aber die schriftlich fixierten Regeln für die Zusammenarbeit. Ziel ist es, erwerbsfähige Jugendliche unter 25 Jahren intensiv und individuell zu betreuen und zu fördern, ihnen einen schnellen Berufseinstieg zu ermöglichen und damit die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu verringern. Im Fokus sind dabei unter anderen Austausch und Abstimmung über Projekte und Aktivitäten und das Verhindern von Parallelstrukturen, das Schließen von Betreuungslücken und ein Einzelfallmanagement für komplexe, rechtskreisübergreifende Fälle.
„Nur gemeinsamen wird es uns gelingen, möglichst vielen Jugendlichen die Unterstützung zu bieten, die erforderlich ist. Wenn es darum geht, sie bestmöglich auf das Berufsleben vorzubereiten, sind fast immer individuelle Beratung und Angebote angezeigt. Je koordinierter und abgestimmter dies erfolgt, desto besser “, so die Unterzeichner. Sie setzen dabei auch auf die bewährte Zusammenarbeit mit Unternehmen, Städten sowie dem Bildungsbüro des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Eine zweite Vereinbarung soll sicherstellen, dass ein Rechtskreiswechsel für die Betroffenen nicht zu einer Unterbrechung der Vermittlungs- und Integrationsbemühungen führt. Hier stehen die Menschen im Fokus, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausläuft. Sie sollen zukünftig regelmäßig und umfassend über das Arbeitslosengeld II/Hartz IV informiert werden. Diesem Zweck dienen Veranstaltungen, die zweimal pro Monat in Gevelsberg und Witten angeboten werden sollen. Zielgruppe sind diejenigen, deren Bezug von Arbeitslosengeld I in gut drei Monaten endet. Eine Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit sowie ein Integrationscoach des Jobcenter EN sollen erläutern, welche Möglichkeiten zur Unterstützung sie den Betroffenen machen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Diesem Gruppenangebot folgen innerhalb von vier Wochen Einzelberatungen. Kommt es tatsächlich zum Wechsel, stimmen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter EN dies sehr zeitnah ab. Der umgehende Austausch von Unterlagen soll dazu beitragen, die Bemühungen um Integration in den Arbeitsmarkt möglichst schnell und kontinuierlich fortzusetzen.
„Mit den Kooperationsvereinbarungen bauen wir auf unsere bisherige gute Zusammenarbeit auf und entwickeln unser gemeinsames Handeln weiter. Wir dokumentieren unsere gemeinsame Verantwortung und bieten den Menschen, die unsere Unterstützung benötigen, vieles von dem, was ihnen helfen kann, beruflich wieder Fuß zu fassen“, zeigen sich Brux, Dürwald und Helm überzeugt. „Unsere Gespräche werden fortgesetzt, weil es weitere gemeinsame Bereiche und Schnittstellen gibt. Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung ist ein gutes Fundament gelegt.“