Kreis Unna - Presse und Kommunikation

25. Februar 2015

Termine für das Kreisgebiet

Kreis führt Gewässerschau durch

Hinweis an die Redaktionen: Dieser Pressemitteilung sind eine Tabelle über die Termine in den Städten und Gemeinden sowie ein Text mit Hintergrundinformationen zur Gewässerschau beigefügt.

Kreis Unna. (PK) Der Kreis führt vom 9. bis zum 24. März in allen Städten und Gemeinden Gewässerschauen durch. Er prüft dabei die ordnungsgemäße Unterhaltung der Flüsse bzw. veranlasst dafür notwendige Maßnahmen. Ein besonderes Augenmerk wird auf der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen.

 

Die Gewässerschau ist nach dem Landeswassergesetz jährlich vorgeschrieben und wird von der Unteren Wasserbehörde beim Kreis durchgeführt. An der Begehung nehmen die Vertreter der Unteren Wasserbehörde und der jeweiligen Kommune teil. Ebenfalls mit dabei sein können die zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, die Eigentümer und Anlieger der Gewässer, die zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, die Fischereiberechtigten und Vertreter der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis.

 

Neben dem Unterhaltungszustand der Fließgewässer werden bei der Gewässerschau auch unzulässige Ablagerungen am Ufer wie beispielsweise Grünschnitt, Gehölze oder Müll, ungenehmigte Abwassereinleitungen, Bauvorhaben am oder in unmittelbarer Nähe zum Gewässer sowie Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung überprüft.

 

 

Gewässerschau 2015: Hintergrundinformationen

Die Gewässerschau findet regelmäßig im Frühjahr statt. Gemäß § 121 des Landeswassergesetzes (LWG) wird empfohlen, die Gewässerunterhaltung im gebotenen Umfang zu überprüfen. Diese Unterhaltung dient vor allem der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss, aber auch der Berücksichtigung der Belange des Naturhaushalts, die es durch eine angepasste und naturnahe Gewässerunterhaltung zu sichern und zu stärken gilt.

 

 

 

Durch entsprechende Berichterstattung in der Tagespresse wird den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern der Gewässer, den Nutzungsberechtigten und sonstigen Interessierten Gelegenheit zur Teilnahme gegeben. Neben dem Unterhaltungszustand der Fließgewässer sind von Bedeutung: Unzulässige Ablagerungen am Ufer wie beispielsweise Grünschnitt, Gehölze oder Müll, ungenehmigte Abwassereinleitungen, Bauvorhaben am oder in unmittelbarer Nähe zum Gewässer sowie Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung.

 

 

 

Auch in diesem Jahr soll bei der Gewässerschau das Augenmerk verstärkt auf die Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gerichtet werden. Bis spätestens 2027 gilt es, an den nach dieser Richtlinie aus dem Jahr 2000 berichtspflichtigen, d. h. größeren Fließgewässern mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km², notwendige Maßnahmen umzusetzen. Seit Anfang 2010 ist der vom Land Nordrhein-Westfalen behördenverbindlich eingeführte Bewirtschaftungsplan bei Planungen aller Art zu berücksichtigen.

 

 

 

Die bisher im Bewirtschaftungsplan konzeptionell dargestellten Maßnahmen zur Aufwertung der Fließgewässer sind zu konkretisieren und ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen, um die Zielerreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands möglichst zeitnah zu erreichen. Der Kreis Unna ist insgesamt für 17 Fließgewässer berichtspflichtig im Sinne der WRRL. Im Zuge der Gewässerschau sollen gerade auch an diesen Gewässern Begehungen stattfinden, um mit den Beteiligten mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvorgaben der WRRL direkt vor Ort besprechen zu können.

 

 

 

Das LWG unterscheidet zwischen Fließgewässern erster, zweiter und sonstiger Ordnung. Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung (Ruhr, Lippe) obliegt dem Land NRW, die übrigen Gewässer werden von den Anliegergemeinden unterhalten, sofern es keine Sonderregelungen gibt. Im Kreis Unna existieren drei Unterhaltungsverbände (Funne, Altlünen, Horne), die die Gewässerunterhaltung in Lünen (teilweise), Selm und Werne durchführen.

 

 

 

Daneben gibt es sondergesetzliche Verbände wie die Emschergenossenschaft, den Lippeverband und den Ruhrverband, die in eigener Zuständigkeit ihre Verbandsgewässer betreuen. Der Kreis Unna ist in seiner Funktion als Untere Wasserbehörde Aufsichtsbehörde für die Kommunen und die Unterhaltungsverbände mit Ausnahme der sondergesetzlichen Verbände.

 

 

 

Im Kreisgebiet werden rund 1.200 km an Wasserläufen regelmäßig unterhalten. Die erforderlichen Arbeiten wie Böschungsmahd, Sohlräumungen, Beseitigung von Abflusshindernissen und Uferabbrüchen verursachen jährliche Kosten in Höhe von rund 800.000 Euro. Die geplanten Unterhaltungsarbeiten müssen von den Unterhaltungspflichtigen in einem Unterhaltungsplan dargestellt und dem Kreis Unna zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

 




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
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