Presseinformation

Nr. 092 Steinfurt, 19. März 2015


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Brücke „Talstraße“ auf der K 6 in Ibbenbüren ab sofort nur noch einspurig befahrbar
Lastkapazität ist alters- und konstruktionsbeding erschöpft

Kreis Steinfurt/Ibbenbüren. Die Brücke auf der Kreisstraße 6 (Talstraße) in Ibbenbüren ist ab sofort nur noch einspurig befahrbar. Eine Ampel regelt den Verkehr. Dadurch sind die Fahrzeuge nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit auf der Brücke unterwegs. Lastwagen über 30 Tonnen dürfen die Brücke nur noch in Schrittgeschwindigkeit befahren, um schwingende Belastungen für das Bauwerk zu vermeiden. Die maximale Verkehrslast darf ein Gesamtgewicht von 40 Tonnen nicht überschreiten.

 

Die ursprüngliche Lastkapazität der Brücke ist alters- und konstruktionsbedingt erschöpft. Die Brücke aus dem Jahr 1965 hält in derzeitigem Zustand eine gleichzeitige Belastung durch zwei schwere Lastwagen nicht aus. Das haben Nachrechnungen eines Ingenieurbüros ergeben, die das Straßenbauamt des Kreises in Auftrag gegeben hat.

 

Die einspurige Verkehrsführung, Schwerlast- und Geschwindigkeitsbegrenzung gelten so lange, bis die neue Brücke gebaut ist. Die Planungen dafür sowie der Ausbau der Talstraße laufen. Der Neubau der Brücke wird voraussichtlich nicht vor 2019 möglich sein.





Brücke „Talstraße“ auf der K 6 in Ibbenbüren ab sofort nur noch einspurig befahrbar