- Gesamte Baustellenlänge ca. 4 km, aufgeteilt in 3 Bauabschnitte (+ ggf. Unterabschnitte) sowie anschließender Sanierung des Geh-/Radweges im Abschnitt 3
- Der Großteil der Arbeiten muss in Vollsperrung durchgeführt werden, tlw. Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage (nur Bauabschnitt I)
- Auftraggeber: Nds. Landesbehörde für Straßenbau & Verkehr, GB Aurich
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 72 wird deutlich reduziert
Bauabschnitt I (ab Montag, d. 22.06.2015)
Halbseitige Sperrung der B 72 im Kreuzungsbereich B 72/K 221/K 202 + Halbseitige Sperrung zwischen Einmündung B 72/K 203 und Kreuzung B 72/Südring/II. Moorrierger Weg
- Wechselseitig halbseitig gesperrt mit LZA – Regelung
- Einmündungen zur K 221 + K 202 bzw. zu den Straßen „Südring“ + „II. Moorrieger Weg“ gesperrt
Bauabschnitt II (ab Montag, d. 29.06.2015)
Vollsperrung B 72 (zwischen Kreuzung B 72/K 221/K 202 und nördlich der Einmündung B 72/Südring)
- Zwei Unterabschnitte
- Fortführende Umleitung in Fahrtrichtung Norden/Norddeich bereits frühzeitig in Marienhafe über: L 26 – K 223 – L 4 bzw. umgekehrt (für den Verkehr aus Norden/Norddeich kommend)
Zusätzlich nur für Pkw/Krafträder o. ä. in Fahrtrichtung Norden/Norddeich in Osteel: K 221 – L 4 bzw. umgekehrt (für den Verkehr aus Norden/Norddeich kommend)
Zusätzlich nur für Lkw in Fahrtrichtung Norden/Norddeich in Osteel: K 202 – K 201 – K 240 – K 203 bzw. umgekehrt (für den Lkw - Verkehr aus Norden/Norddeich kommend)
- Anliegerverkehr lediglich bis zum Baustellenbereich möglich; Geh- und Radweg steht durchgängig zur Verfügung
- Lkw – Verbot auf der K 221 (Woldeweg)
Bauabschnitt III (ab Montag, d. 29.06.2015)
Vollsperrung B 72 (zwischen Einmündung B 72/Bahnhofstraße und nördlich der Einmündung B 72/Südring in Norden)
- Zwei Unterabschnitte
- Fortführende Umleitung in Fahrtrichtung Norden/Norddeich über: Südring – Gewerbegebiet „Leegemoor“ (Stellmacherstraße – Buchdruckerstraße – Sattlerstraße – Weberstraße – Gerberstraße) zur L 4 bzw. umgekehrt (für den Verkehr aus Norden/Norddeich kommend)
- Anliegerverkehr lediglich bis zum Baustellenbereich möglich; Geh- und Radweg steht durchgängig zur Verfügung
Anschließend:
Vollsperrung des Geh- und Radweges entlang der B 72 (im Bereich zwischen Einmündung B 72/Bahnhofstraße und nördlich der Einmündung B 72/Südring in Norden)
Hinweise:
- Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die Verkehrsbeeinträchtigungen einzustellen und zeitliche Verzögerungen mit einzukalkulieren.
- Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen, insbesondere bei den betroffenen Anliegern an der B 72 und den entsprechenden Seitenstraßen, wird gebeten.
- Im Verlaufe der Arbeiten werden bestimmte Anliegergrundstücke nur noch zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen sein, die Erreichbarkeit mit dem Auto o. ä. ist dann nicht mehr möglich.
- Anlieger werden rechtzeitig durch die bauausführende Firma informiert (Postwurfsendung o. ä.)
- Bei Rückfragen zur verkehrlichen Abwicklung und zu den Umleitungen wenden Sie sich an: Stadt Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.
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