Presseinformation

Nr. 243 Steinfurt, 22. Juli 2015


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Ein halbes Jahr MünsterlandKarte: Verwaltungsaufwand deutlich reduziert
Neues elektronisches Bezahlverfahren für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket spart Kosten / Einfache Registrierung ist online möglich

Kreis Steinfurt.  Seit Februar dieses Jahres gibt es im Kreis Steinfurt die MünsterlandKarte: Eine Abrechnungslösung, mit der bedürftige Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen können. „Mit Einführung der Karte konnten wir den Verwaltungsaufwand in diesem Bereich deutlich reduzieren“, zieht Dr. Peter Lüttmann, Sozialdezernent des Kreises Steinfurt, eine erste Bilanz.

 

Mit der online-basierten MünsterlandKarte können Kinder und Jugendliche die bewilligten Leistungen – etwa soziokulturelle Angebote, Schulausflüge, Nachhilfe und Mittagessen – direkt bezahlen. Die Karte muss hierfür beim Leistungsanbieter, der durch das jobcenter Kreis Steinfurt für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben wurde, einmalig vorgelegt werden. Der Leistungsanbieter nimmt die Abbuchung direkt online über ein Webportal vor.

 

Der Leistungsanbieter – derzeit sind 978 durch das jobcenter zugelassen - muss für die Abrechnung online nur wenige Daten in das System einpflegen. Der Auszahlungszeitpunkt ist fest datiert und läuft standardisiert ab. Damit ist er nicht mehr wie zuvor von personellen Ressourcen abhängig.

 

Vor Einführung der MünsterlandKarte wurden noch die sogenannten Bildungsgutscheine verteilt: allein im vergangenen Jahr 70.000 Stück. Zum Vergleich: In den ersten sechs Monaten der MünsterlandKarte wurden hiervon bislang 7.803 ausgehändigt.  „Die Leistungen, die erbracht werden, werden dadurch jedoch keineswegs reduziert. Am Jahresende werden wir wohl insgesamt 3,4 Millionen Euro für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgegeben haben. Die MünsterlandKarte bündelt dabei die vielen einzelnen Gutscheine“, erklärt Jürgen Kockmann, Amtsleiter des jobcenters Kreis Steinfurt. „Perspektivisch können wir deswegen mit einer Personalreduzierung rechnen.“ 

 

Derzeit befindet sich das System „MünsterlandKarte“ noch in der Übergangsphase. Noch gültige Bildungsgutscheine können weiterhin eingelöst werden. „Die Einführung ist sicherlich  auch noch eine Umstellung für Schulen, Lehrer, Kindergärten und Vereine. Aber auch hier bekommen wir mittlerweile positive Rückmeldungen, wie einfach das Verfahren doch ist“, sagt Florian Dudek, der beim jobcenter die Einführung der MünsterlandKarte koordiniert hat.  

 

Auch für die leistungsberechtigen Familien ist die Karte von Vorteil: So können sie online ihr Guthaben auf der Karte nachlesen und nach Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes suchen.

 

„Letztendlich dient die MünsterlandKarte doch dazu, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Kultur zu ermöglichen – auch unabhängig der sozialen Herkunft“, stellt Sozialdezernent Dr. Peter Lüttmann heraus. Für die Kinder und Jugendlichen sei die bunte Karte im Scheckkarten-Format zudem diskreter und somit weniger stigmatisierend als die zuvor ausgegebenen Bildungsgutscheine.

 

Die Entscheidung für eine elektronische Bildungskarte war nach einem Ausschreibungsverfahren der Münsterlandkreise und der Stadt Münster gefallen. Der Kreis Warendorf führte die Karte zum 2. März an, die Stadt Münster wird die Karte zum 3. August einführen. Ein vergleichbares System nutzen bereits 20 weitere Kommunen in Deutschland.

 

Weitere Informationen: www.kreis-steinfurt.de/Muensterlandkarte.





Ein halbes Jahr MünsterlandKarte: Verwaltungsaufwand deutlich reduziert