Pressemeldungen der Stadt Norden


Norden, 23. Juli 2015
Sanierung der Stellmacherstraße -2. Bauabschnitt-
Beginn 2. Teilabschnitt Freitagmittag, 24.07.

Die Bauarbeiten in der Stellmacherstraße sind bereits in vollem Gange. Die Arbeiten in dem 1. Teilabschnitt zwischen der Wurzeldeicher Straße (L 4) und der Drechslerstraße sind jetzt soweit abgeschlossen, dass die Vollsperrung in diesem Bereich ab Freitag, d. 24.07.2015 (mittags) wieder aufgehoben wird.

Gleichzeitig beginnen die Bauarbeiten in dem 2. Teilabschnitt (Westseite). Zwischen der Einmündung zur Drechslerstraße und der Einmündung zur Buchdruckerstraße wird dann ab Freitag, d. 24.07.2015 (mittags) in gesamter Länge eine Einbahnstraßenregelung in Nord – Süd – Richtung vorgenommen.
Das bedeutet, Verkehrsteilnehmer können die Stellmacherstraße nur aus Richtung Wurzeldeicher Straße kommend in Richtung „Südring“ befahren. Der betreffende Teilabschnitt darf in der Gegenrichtung nicht befahren werden (Verbot der Einfahrt).

Umleitung:
Der Verkehr in Süd – Nord – Richtung wird ab der Einmündung zur Buchdruckerstraße (in Höhe des Gebäudes des SKN) durch die westliche Erweiterung des Gewerbegebietes und über die Wurzeldeicher Straße umgeleitet.  

Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe:

Alle Gewerbebetriebe etc. können zu jeder Zeit sowohl vom Lieferverkehr als auch von Kunden/Mitarbeitern, jedoch unter Beachtung der Einbahnregelung, angefahren werden. Die Zuwegungen zu den jeweiligen Grundstücken werden (tlw. provisorisch) hergestellt.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich:

Bitte beachten Sie, dass die Fahrbahn in dem Teilabschnitt nur eingeschränkt zur Verfügung steht (geringere Fahrbahnbreite).
Die Geschwindigkeit und die Fahrweise sind entsprechend anzupassen (Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich: 20 km/h).

Fußgänger:
Für Fußgänger steht die Nebenanlage (Gehweg) auf der Ostseite der Straße komplett zur Verfügung. Der Gehweg auf der Westseite ist bereits gesperrt und kann nicht in Anspruch genommen werden.

Wichtig:
Bitte beachten Sie die vorhandene Beschilderung, insbesondere die Einbahnstraßenregelung. Widerrechtlich falsch in die Einbahnstraße hinein fahrende Verkehrsteilnehmer stellen eine große Gefährdung für sich und andere dar. Außerdem werden entsprechende Verstöße sofort geahndet (Ordnungswidrigkeitenverfahren).

Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen und um besondere Vorsicht im Baustellenbereich wird gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Verkehrsbehörde + städtische Bauüberwachung, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.

Ebenfalls steht Ihnen seitens der bauausführenden Firma für Rückfragen zur Verfügung: Firma Tell Bau GmbH, Herr S. Meints (Bauleitung), Tel.: 0171 – 444 87 09.




Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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