(pen) Günstige Kapitalmarktzinsen rücken den Traum vom Eigenheim für viele nach wie vor in greifbare Nähe. Trotzdem bleibt die öffentliche Förderung als solider Finanzierungsbaustein für viele berechtigte Haushalte interessant. Auf die sehr zinsgünstigen Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen macht jetzt die Wohnungsbauförderung des Ennepe-Ruhr-Kreises aufmerksam.
Profitieren können im Ennepe-Ruhr-Kreis diejenigen, die in einer der neun kreisangehörigen Städte eine gebrauchte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) erwerben. Für Neubauten ist die Förderung auf Käufe in Hattingen, Sprockhövel, Wetter und Witten beschränkt.
„Grundsätzlich muss das erworbene Wohneigentum selbst genutzt werden. Ob jemand Anspruch auf das Darlehen vom Land hat, entscheidet sich am Einkommen. Freibeträge für erhöhte Werbungskosten, Körperbehinderungen oder ähnliches werden bei der Berechnung berücksichtigt. Grundsätzlich gute Aussichten haben Familien aus unteren und mittleren Einkommensgruppen“, erläutert Petra Kindt. Weitere Voraussetzungen für eine Bewilligung: Zur Familie gehört mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person wohnt im Haushalt.
Kindt macht einige Beispielrechnungen auf. So könne eine vierköpfige Familie für den Bau eines neuen Hauses oder einen neuen Wohnung in Hattingen ein Darlehen von 103.0000 Euro bekommen. Dafür wären je 0,5 Prozent Zinsen und Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen. Die Tilgung läge bei 1 Prozent. Für einen Neubau in Wetter könnte ein Betrag von. 93.000 Euro in Anspruch genommen werden.
Für gebrauchte Häuser und Wohnungen sind Darlehen zwischen 68.100 Euro und 84.400 Euro möglich. Für Witten gibt es in diesen Fällen noch einen zusätzlichen Stadtbonus von rund 11.000 Euro. „Für die Förderung beim Kauf gebrauchter Immobilien gilt allerdings, dass ein bestimmter energetischer Standard vorliegt beziehungsweise geschaffen wird“, macht Kindt deutlich.
Fördermöglichkeiten bestehen zudem für diejenigen, die ihr Haus oder ihre Wohnung durch Umbauen barrierefreier, energieeffizienter oder sicherer machen oder bestehende Wohnraum denkmalgerecht erneuern.
Für Rückfragen, Informationen über die genauen Fördervoraussetzungen oder ein Beratungsgespräch stehen Jutta Rieboldt (Tel.: 02336/93 2311, Email J.Rieboldt@en-kreis.de) und Petra Kindt Tel.: 02336/93 2320, Email P.Kindt@en-kreis.de) als Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere für Fragen zur Förderfähigkeit geplanter Umbauten ist zudem Andreas Görtz (Tel.: 02336/93 2310, Email A.Goertz@en-kreis.de) ansprechbar.