Pressemitteilung vom11. August 2015
Förderprogramm HALM für umweltgerechte Landbewirtschaftung - Antragsfrist bis 1. Oktober

Region Kassel. Die Antragsphase für das hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (kurz HALM) läuft noch bis 1. Oktober 2015. Das Land Hessen stellt mit HALM „landwirtschaftlichen Betrieben eine finanzielle Unterstützung für zusätzliche Aufwendungen und Ertragsverzicht aufgrund besonders umweltgerechter Landbewirtschaftung bereit“ erläutert Jürgen Düster, Leiter des Fachdienstes Landschaftspflege im Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises Kassel in Hofgeismar.

 

Das Förderprogramm wird „von etwa einem Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis zur Einkommensverbesserung und –stabilisierung genutzt“, berichtet Düster weiter. Die heimischen Landwirte, so der Fachdienstleiter weiter, leisten einen immensen Beitrag zur biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Erhaltung und Aufwertung „unserer schönen Kulturlandschaft“. Für die Bürger sei dies am einfachsten durch die angelegten Blühflächen auch optisch wahrnehmbar.

 

Im Förderprogramm HALM werden besonders naturschutzfachlich wertvolle Flächen gefördert. Ausschlaggebend ist die Lage der Acker- oder Grünflächen für die Genehmigung der Förderung. Neben der Förderung des ökologischen Landbaus für einen gesamten Betrieb können mit HALM-Mitteln auch nachhaltige Verfahren der Acker- und Grünlandbewirtschaftung unterstützt werden.

 

Düster: „Darunter fallen zum Beispiel der Anbau vielfältiger Kulturen, die Beibehaltung von Zwischenfrüchten über die Wintermonate sowie die Anlage und Pflege von Blühstreifen und Blühflächen“. Außerdem können Pflanzstreifen zum Schutz von Gewässern und gegen Erosion gefördert werden. Eine Unterstützung beim Abschied von intensiver Grünlandbewirtschaftung nehmen, so Düster weiter, bereits viele landwirtschaftliche Betriebe in Anspruch: „Diese Fördermöglichkeit gibt es auch in der aktuellen Antragsphase erneut - genauso wie Förderung des Erhalts von Streuobstbeständen“.

 

Die Anträge für das HALM-Förderprogramm müssen bis zum 1. Oktober 2015 beim Fachbereich Landwirtschaft der Landkreisverwaltung in der Manteuffel-Anlage 5 in Hofgeismar vorliegen. Die entsprechenden Antragsvordrucke liegen dort bereit. „Wir bitten darum für individuelle Beratungen und das Ausfüllen des Antrages vorab einen Termin unter der Rufnummer 05671/8001-2424 zu vereinbaren“, betont Düster.

Landwirte, die bisher bereits im Förderprogramm aufgenommen wurden, sich jedoch nicht für fünf Jahre verpflichtet haben, müssen bis zum Antragsschluss 2015 einen Folgeantrag einreichen. Gleiches gilt für Erweiterungsanträge beispielsweise für zusätzliche Flächen, Verringerungs- oder Übernahmeanträge und Anträge auf Kulturgruppenwechsel von Acker oder Feldgemüseanbau in ökologisch bewirtschaftetes Dauergrünland.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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