(Wiesbaden, den 17. September 2015)
Anlässlich der heutigen Sitzung des Präsidiums des
Hessischen Landkreistages (HLT) haben die 21 hessischen
Landrätinnen und Landräte eine „Wiesbadener
Erklärung“ zur geplanten Krankenhausreform angenommen.
Durch ein Krankenhausstrukturgesetz beabsichtigt
der Bundesgesetzgeber die Qualität der medizinischen
Versorgung und die Patientensicherheit zu verbessern.
Zahlreiche Landkreise in Hessen sind davon
als Träger kommunaler Krankenhäuser betroffen.
„Die hessischen Landkreise halten das Krankenhausstrukturgesetz
grundsätzlich für eine sehr gute Entscheidung“,
betont der Präsident des HLT, Landrat
Erich Pipa (Main-Kinzig-Kreis), „leider gibt es aber bei
der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes gewaltige
Fehlentwicklungen“. In der Wiesbadener Erklärung der
21 hessischen Landrätinnen und Landräte wird eindeutig
darauf hingewiesen. „Die für eine bessere Versorgung
unbedingt erforderlichen finanziellen Mittel werden
den Krankenhäusern nämlich nicht zur Verfügung gestellt“,
kritisiert Erich Pipa. „Dabei wird die beabsichtigte
Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung
selbstverständlich von allen Krankenhäusern uneingeschränkt
unterstützt. Aber die Klinik-Mitarbeiter
sind an der Grenze der Belastbarkeit angelangt und
dürfen nicht noch weiter belastet werden. Es versteht
sich von selbst, dass für eine bessere Qualität auch die
notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.“
In der Wiesbadener Erklärung wird daher gefordert,
dass das Gesetz zur Krankenhausreform finanziell zugunsten
der Krankenhäuser deutlich nachgebessert
und in seinem strukturellen Teil grundlegend überarbeitet
wird. So müssen sich die Preiserhöhungen an den
tatsächlichen Kosten der Kliniken orientieren, die völlig
unzureichende Investitionsförderung verbessert und die
deutliche Unterfinanzierung der Notfallambulanzen beendet
werden.
„Wer also mehr Qualität, mehr Patientenorientierung,
moderne Medizintechnik, bessere Arbeitsbedingungen
und Versorgungssicherheit haben will“, so Präsident Pipa
abschließend, „muss die dafür erforderlichen Ressourcen
bereitstellen. Doch das leistet der Gesetzentwurf
nicht!“
Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn
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