Pressemitteilung vom13. November 2015
Kreis lehnt Abbruch der Landarbeitersiedlung Beberbeck ab

Hofgeismar. Der zuständige Fachbereich Bauen und Umwelt hat den von der Hessischen Staatsdomäne Beberbeck beantragten Abbruch der Landarbeitersiedlung Beberbeck versagt. „Unsere Bauaufsichtsbehörde sieht nach Prüfung des Abbruchantrages keine Möglichkeit, eine bauaufsichtliche Genehmigung zu erteilen“, informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn.

 

Die Bauaufsicht des Landkreises prüft bei Abbruch- oder Bauanträgen, ob der beantragten Maßnahme keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. „Wir sehen im Planungsrecht und im Denkmalschutz Gründe, die gegen einen Abbruch der Landarbeitersiedlung sprechen“, erläutert Kühlborn. Die Bebauung der Siedlungshäuser in Beberbeck stehe in einem engeren räumlichen Zusammenhang mit der übrigen Bebauung des Hofgeismarer Stadtteils Beberbeck und stelle somit einen Teil des Dorfes Beberbeck dar. Kühlborn: „Der Abbruch ist planungsrechtlich als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu beurteilen und muss sich daher an der näheren Umgebung orientieren“. Direkt an die ehemalige Landarbeitersiedlung schließt sich das Dorfgemeinschaftshaus an. Dieses Gebäude würde bei einem Abbruch der Siedlung „städtebaulich zu einem Solitär“.

„Ein Dorfgemeinschaftshaus ohne Dorf hat keine Nutzungsgrundlage“, betont der Kreispressesprecher. Es bestehe kein Zusammenhang mehr zwischen dem Dorfgemeinschaftshaus und dem übrigen Stadtteil. Die Dorfgemeinschaft würde durch den Abriss „quasi aufgelöst“ und die bestehende organische Siedlungsstruktur zerstört. Dies sei ein Zustand, der städtebaulich nicht vertretbar ist. „Der Abbruch widerspricht nach unserer Prüfung aufgrund der Anzahl der betroffenen Gebäude und des Umfangs die besondere Dorfstruktur Beberbecks“, begründet Kühlborn. Eine eventuelle Schaffung neuer Wohnungen im Bereich der Höfe könne diese Auflösung nicht ausgleichen. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang auch auf das nicht erfolgte Einvernehmen der Stadt Hofgeismar zum Abbruchvorhaben, „das nach unserer Auffassung auch zu Recht erfolgt ist“.

 

Auch denkmalschutzrechtliche Bedenken sprechen laut Bauaufsicht gegen den Abbruch. Die vom Antragsteller angeführten wirtschaftlichen Gründe für den Abriss können aus Sicht des Landkreises „das öffentliche Interesse am Erhalt des Kulturdenkmals nicht entkräften“, so Kühlborn weiter. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises folge daher der Empfehlung des Denkmalbeirats des Landkreises Kassel und lehne den Abbruch ab.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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