Kreis Steinfurt. Die Bezirksregierung Münster hat für den Kehrbezirk „Ibbenbüren- 1“ zum 1. Januar Markus Fischer aus Neuenkirchen zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ernannt. Er ist in dieser Funktion der Nachfolger von Eckhard Mentrup aus Tecklenburg. Der Kehrbezirk „Ibbenbüren – 1“ umfasst Ibbenbüren, Saerbeck und Hörstel-Riesenbeck.
Zu den wichtigsten Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers gehört es, sämtliche Feuerungsanlagen eines Hauses im Rahmen einer Feuerstättenschau auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit zu überprüfen. Anlässlich der Feuerstättenschau, die nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zweimal in sieben Jahren durchzuführen ist, erlässt der Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid. Aus diesem Bescheid ergeben sich für den Hauseigentümer die Termine, zu denen er die allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten wie Kehrungen, Messungen und Überprüfungen in Auftrag geben muss.
Entschließt sich der Hauseigentümer, einen anderen Schornsteinfegermeister als den für den Kehrbezirk bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung der freien Schornsteinfegerarbeiten zu beauftragen, so ist er verpflichtet, seinem Bezirksschornsteinfeger die Durchführung der Arbeiten nachzuweisen. Grundsätzlich ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, die Einhaltung der Eigentümerpflichten zu überprüfen.
Können die Arbeiten nicht nachgewiesen werden, ist der Kehrbezirksinhaber verpflichtet, das Kreis-Ordnungsamt zu informieren. Dieses kann die ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten dann auch gegen den Willen des Hauseigentümers auf dessen Kosten durchführen lassen.
Markus Fischer wohnt an der Hermann-Keuhs-Straße 2 in Neuenkirchen, Telefon 05973/ 5634.