Unna, den 11. Januar 2016
Bescheide über Grundbesitzabgaben 2016 werden versandt
Kreisstadt Unna.
Ab dem 15.01.2016 werden an rund 21.500 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2016 verschickt.
Bereits zum zweiten Mal bedient sich die Stadt Unna dabei modernster Technik und lässt ihre Bescheide von einem externen Dienstleister drucken und kuvertieren. Die Zeiten, in denen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zusammen mit nahezu allen Auszubildenden der Kreisstadt Unna dies in mühevoller Kleinarbeit per Hand erledigen mussten, gehören nun endgültig der Vergangenheit an.
Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen werden den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2016 sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln beigelegt.
Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 40,44 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2015: 40,07 Mio. €).
Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:
Grundsteuer A: 0,24 Mio. €
Grundsteuer B: 16,44 Mio. €
Summe Steuern: 16,68 Mio. €
Schmutzwassergebühren: 8,28 Mio. €
Niederschlagswassergebühren: 9,50 Mio. €
Straßenreinigungsgebühren: 0,77 Mio. €
Müllabfuhrgebühren: 5,21 Mio. €
Summe Gebühren: 23,76 Mio. €
Müllmarken:
Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.
Beratung:
Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben die Steuerabteilung der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.
Bei Änderungen der Gefäßgrößen, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zu der Festsetzung der Grundsteuer berät Sie gerne die Steuerabteilung der Kreisstadt Unna:
Anett Hattwig: 02303/103 - 267
Anita Rickert: 02303/103 - 224
Tobias Goeke: 02303/103 - 266
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 208 – 208 a während der Öffnungszeiten,
montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr,
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
zur Verfügung.
Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide in der Steuerabteilung mit einem sehr starken Publikumsandrang zu rechnen. Um auch in diesem Jahr für die Bürger und Bürgerinnen die Wartezeiten möglichst gering zu halten, ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.
Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren und der Kalkulationsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Kundenzent-rums der Stadtbetriebe Unna:
Ramona Kirch: 02303/2003 - 18
Uwe Niederheidt: 02303/2003 - 28
Maria Willige-Schleep: 02303/2003 - 83
Anlagen:
Diagramm Grundbesitzabgaben 2016
Flyer Aktuelle Gebühreninformation 2016
Hinweise zu Mülländerungen und Eigentumswechseln
Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Büro des Bürgermeisters, Presseangelegenheiten
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten: