Bocholt, 29. Januar 2016
Karneval in #Bocholt: KEIN Alkohol an Kinder und Jugendliche
Eltern, Gastwirte und Verkäufer stehen in der Verantwortung
Bocholt (PID).
Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt greifen zum Auftakt der Karnevalstage die Plakataktion „Jugendschutz – Wir machen mit!“ zum Thema Alkoholkonsum wieder auf. Der Aufruf richtet sich an Erwachsene, auf Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld zu achten. Eine besondere Verantwortung kommt dabei den Gastwirten und den Verkäufern in Geschäften, den Ausrichtern des Karnevalszuges und insbesondere auch den Eltern zu, betont die Verwaltung.
Klare Grenzen
Das Jugendschutzgesetz will Kinder und Jugendliche schützen und zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen auch Mixgetränke, gilt: Erst ab 18 Jahren!
Alkoholvergiftung droht
Warum gefährdet Alkohol insbesondere Jugendliche? „Jugendliche sind anfälliger für Schädigungen als Erwachsene, weil ihr Körper sich in der Entwicklung befindet“, so Sigrid Hobbold vom Jugendamt. Das niedrigere Körpergewicht lasse den Alkoholgehalt im Blut schneller steigen, es drohe so schneller eine Alkoholvergiftung.
Eltern in der Pflicht
Insbesondere die Eltern tragen die Verantwortung dafür, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Hobbold: „Die Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung fordern daher alle Eltern eindringlich auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht bereits alkoholisiert zum Umzug gehen und keinen Alkohol zum Karnevalszug mitbringen.“
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
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