Pressemitteilung vom17. Februar 2016
20.000 Euro für die Optimierung des Dorfgemeinschaftshauses Wellerode

Söhrewald. Gute Nachrichten für die Gemeinde Söhrewald hatte der Leiter des Servicezentrums Regionalentwicklung des Landkreises Kassel Peter Nissen bei einem Besuch im Söhrewalder Ortsteil Wellerode im Gepäck: „Aus Mitteln des hessischen Dorfentwicklungsprogramms haben wir 20.718 Euro für die Optimierung des Dorfgemeinschaftshauses Wellerode bewilligen können“.

Mit den Fördermitteln will die Gemeinde die Nutzungsmöglichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses Wellerode verbessern. „Wir wollen im Erdgeschoss neue Holzinnentüren einbauen und die Raumaufteilung durch eine Mobilwand verändern“, informiert Bürgermeister Michael Steisel. Außerdem sollen die Bodenbeläge erneuert und eine neue Einbauküche eingebaut werden.

„Dorfgemeinschaftshäuser sind häufig der Mittelpunkt des dörflichen Lebens – dann muss auch die Infrastruktur modernen Bedürfnissen angepasst werden“, betont Nissen. Daher passe die Förderung auch gut in das Dorfentwicklungsprogramm.

 

Die Gesamtkosten für die Nutzungsoptimierung belaufen sich auf rund 33.000 Euro.

 

Hintergrund:

Die Nutzungsoptimierung des Dorfgemeinschaftshauses Wellerode erfolgt im Rahmen der Dorfentwicklung. Die einzelnen Maßnahmen, die im Zuge des Dorfentwicklungsprozesses umgesetzt werden sollen, wurden zu Beginn des Prozesses zusammen mit der Dorfgemeinschaft und der Gemeinde abgestimmt.

 

Wellerode ist seit 2009 in der Dorfentwicklung, die noch bis zum Jahr 2017 andauert.

Das Förderprogramm der Dorfentwicklung ist eine lohnende finanzielle Unterstützung für private Hausbesitzer und kleine Unternehmen. Aktuell beträgt die Förderquote 35 Prozent der förderfähigen Kosten und der Höchstzuschuss 45.000 Euro. Die Mindestinvestition beträgt bei baulichen Maßnahmen 10.000 Euro und bei Planungsleistungen 1.500 Euro der förderfähigen Nebenkosten. Fördermittel können private Antragsteller in einem festgelegten Fördergebiet in den Orten der Dorfentwicklung zum Beispiel für Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise erhalten. Die Bandbreite der Förderung reicht von energetischen Sanierungen über die Erweiterung einzelner Gebäudeteile, bauliche oder betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen bis hin zum Neubau mit standortverträglicher Nutzung, der sich in die Baustruktur des jeweiligen Ortes einfügt. Es können beispielsweise für Dach- oder Fassadensanierungen, Fenster- oder Haustürerneuerungen oder eine Sanierung des Vordachs Förderanträge gestellt werden. Reine Modernisierungsmaßnahmen dagegen sind nicht förderfähig.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



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DGH Wellerode
Auf dem Bild sieht man den Saal des Dorfgemeinschaftshauses Wellerode.


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