Presseinformation

Nr. 168 Steinfurt, 02. Mai 2016


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Schüler-BAföG frühzeitig beim Kreis Steinfurt beantragen
Bedarfssätze und Freibeträge werden deutlich angehoben

Kreis Steinfurt. Mit dem kommenden Schuljahr 2016/2017 beginnt für viele Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt ihrer Ausbildung. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt bittet um frühzeitige Beantragung des BAföG, um Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

Zum kommenden Schuljahr werden alle Bedarfssätze und Freibeträge deutlich angehoben. Damit wird das BAföG für viele Schülerinnen und Schüler höher ausfallen. Außerdem haben durch die Neuerungen mehr Auszubildende einen Anspruch auf die Förderung. Der Höchstsatz des Schüler-BAföG liegt ab August bei 622 Euro. Der Freibetrag vom Vermögen des Auszubildenden beträgt statt bisher 5200 Euro zukünftig 7500 Euro. Auszubildende mit Kindern werden zudem durch einen Kinderbetreuungszuschlag unterstützt. Dieser wird zusätzlich berücksichtigt und beträgt zukünftig für jedes Kind 130 Euro.

Übrigens muss das BAföG an Schülerinnen und Schüler – anders als an Studentinnen und Studenten –nicht zurückgezahlt werden.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab Klasse 10 förderungsfähig (die gymnasiale Oberstufe jedoch in der Regel nicht). Nicht förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen (Lehre). Die Höhe der Leistung hängt wesentlich vom Einkommen der Eltern ab. Dabei spielen der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine entscheidende Rolle. Maßgebend für Anträge im Jahr 2016 ist das Elterneinkommen des Jahres 2014. Unter Umständen kann BAföG auch „elternunabhängig" gewährt werden, falls vorher bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen oder bereits länger gearbeitet wurde.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung sind in der Kreisverwaltung in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1, unter Telefon (05482) 70-3512 und 70-3514 bis 70-3518 zu erreichen und beraten Interessierte gerne persönlich oder telefonisch.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.kreis-steinfurt.de oder unter www.bafoeg.de.