Kreis Unna - Presse und Kommunikation

09. Juni 2016

Bezirksregierung regelt Bustransfer für Asylsuchende

Stadt muss - Kreis nicht

Kreis Unna. (PK) Die Stadt Schwerte hat in den letzten Wochen wiederholt versucht, die Ausländerbehörde des Kreises öffentlich zu diskreditieren. Nun bestätigt eine Rundverfügung der Bezirksregierung vom 7. Juni: Die Stadt machte viel Lärm, lag in der Sache aber daneben.

 

Wie berichtet, hatte die Schwerter Spitze in einer bemerkenswert ruppigen Art seit April immer wieder behauptet, der Kreis sei für den Bustransfer von Asylsuchenden zur Registrierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig und habe auch die Kosten zu tragen.

 

Geregelt sei dies in einem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 17. Mai 2016, der auch auf den Internetseiten der Stadt veröffentlicht wurde. Peinlich nur: Dort steht nichts von einem über die Ausländerbehörden zu organisierenden und zu zahlenden Bustransfer.

 

Es wurde lediglich eine Verfügung zum „Zuführungsverfahren“ angekündigt. Sie kam am 8. Juni am späten Nachmittag beim Kreis an und liegt inzwischen auch allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen vor.

 

Geregelt werden mit dieser Rundverfügung Verfahren für

  • die Ausstellung des Ankunftsnachweises (AKN) und erkennungsdienstliche (ED) Behandlung sowie

  • den Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Konkret heißt es:„Die Kommunen stellen den Transfer zur AKN-Ausstellung sicher.“ Im Zusammenhang mit der Asylantragstellung gibt es Wahlmöglichkeiten, denn: „Die Ausländerbehörde oder die Kommunen stellen den Transfer sicher.“

 

Erfreulich für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden: Die Rundverfügung regelt auch die finanzielle Seite durch die Feststellung: „Die Kosten übernimmt das Land.“ Damit muss der Kreisetat – wie vom Schwerter Bürgermeister Böckelühr verbal gefordert – nicht belastet werden.




Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Erlass des Ministeriums vom 17.05.2016


Erlass des Ministeriums vom 17.05.2016



Rundverfügung BR Arnsberg vom 07.06.2016


Rundverfügung BR Arnsberg vom 07.06.2016


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