Presseinformation

Nr. 256 Steinfurt, 29. Juni 2016


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Ordnungsämter sehen Hürden bei Eindämmung des Glücksspiels
Tagung im Kreishaus befasste sich mit neuem Staatsvertrag

Kreis Steinfurt. Das „Glücksspiel“ und seine zum Teil gravierenden Folgen waren Thema der jüngsten Tagung der Leiter aller Ordnungsämter im Kreis Steinfurt, zu der einmal mehr das Kreis-Ordnungsamt ins Kreishaus Steinfurt eingeladen hatte.

 

Unter Moderation des Leiters des Sachgebietes „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, Martin Lücker, besprachen die Teilnehmer eine Fülle von Themen, die die örtlichen Ordnungsämter tagtäglich beschäftigen.

 

Im November 2017 endet die fünfjährige Übergangsfrist für Spielhallenbetreiber im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages. Um den Schutz vor Spielsucht zu erhöhen, muss der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen dann 350 Meter betragen. Die schwierige Umsetzung dieser Zielsetzung nahm das Kreis-Ordnungsamt zum Anlass, den Glücksspielstaatsvertrag zum zentralen Thema der Tagung zu machen. Gast in der Runde war Gerrit Günther vom Arbeitskreis gegen Spielsucht Unna e.V.

 

In seinem Impulsreferat warb Günther dafür, durch konsequente Kontrollen in den Spielhallen schwarze Schafe aus dem Markt zu nehmen. Hierzu bot er den Kommunen, die für die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis zuständig sind, die Unterstützung des Arbeitskreises an. Dabei schilderte er eindrucksvoll eine Vielzahl von Manipulationsmöglichkeiten, die in der Vergangenheit von ihm aufgedeckt werden konnten. Insgesamt habe der Glücksspielmarkt in Deutschland eine rasante Entwicklung genommen. Schätzungen zufolge umfasst der Glücksspielmarkt mittlerweile ein Gesamtvolumen von rund 11,4 Mrd. €. Dort, wo Kontrollen nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden, breitet sich nach den Worten von Günther das illegale Glücksspiel aus. Im Kampf hiergegen empfahl Günther den Ordnungsämtern eine enge Kooperation mit der Polizei.

 

Kritisch bewertete Günther den Glücksspielstaatsvertrag und das zu seiner Umsetzung in Nordrhein-Westfalen erlassene Ausführungsgesetz, da die gesetzlichen Bestimmungen den Anbietern von Glücksspielen eine Reihe von Schlupflöchern eröffnen. Die Eindämmung des Glücksspiels und die Verbesserung des Spielerschutzes könne so nicht wirklich konsequent umgesetzt werden. Dem stimmten die Vertreter der Ordnungsämter zu. In der Praxis befürchten die Kommunen eine Vielzahl von langwierigen Klageverfahren bei der Umsetzung der Regelungen.





Tagung Ordnungsamtsleiter