• Stadtwerke Sundern, Raum 2.04, Am Wasserwerk 2, 59846 Sundern
• Rathaus der Stadt Neuenrade, Flur vor den Zimmern 39 bis 42, Alte Burg 1, 58809 Neuenrade
• Kreishaus des Hochsauerlandkreises, Raum 640, Steinstraße 27, 59872 Meschede
• Kreishaus des Märkischen Kreises, Raum 407, Heedfelder Straße 45, 58507 Lüden-scheid
Unter www.hochsauerlandkreis.de, Suchbegriff „Wasserschutzgebiete“, sind die Unterlagen auch online einsehbar.
Bis einschließlich Freitag, 23. September, können dann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen erhoben werden. Letztendlich werden die Kreistage des Hochsauerlandkreises und des Märkischen Kreises über den Erlass der Wasserschutzgebiets-Verordnung beschließen.
Innerhalb der geplanten Schutzzonen müssen beispielsweise bestimmte Handlungen von der Wasserbehörde genehmigt werden, andere sind verboten. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1631 oder 94-1656 erhältlich.