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05. August 2016 Kreis Viersen untersagt Brüggener Heilpraktiker Tätigkeit im Kreisgebiet Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt in Zusammenhang mit Todesfällen Kreis Viersen -Der Kreis Viersen untersagt mindestens bis zum Abschluss des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens einem Mann aus Brüggen, weiterhin als Heilpraktiker im gesamten Kreisgebiet tätig zu sein. Der Kreis Viersen übergibt den Fall an die zuständige Stadt Krefeld mit der Empfehlung, dem Heilpraktiker die Erlaubnisurkunde zu entziehen. Es besteht der Verdacht, dass seine Behandlungsmethoden im Zusammenhang mit Todesfällen stehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld dauern an. Bekannt geworden war der Fall in Zusammenhang mit dem Tod einer Patientin des Heilpraktikers am Wochenende in einem Mönchengladbacher Krankenhaus. Am Freitag waren Amtsärztin Martina Kruß und Amtsapotheker Torsten Lehmann des Kreises anwesend, als die Staatsanwaltschaft die Praxisräume des Heilpraktikers durchsucht hatte und Patientenakten sowie Medikamente sicherstellte. Zudem hat Martina Kruß parallel eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, weil der Heilpraktiker seine Patienten nach den aufgetretenen Beschwerden lediglich mit Vitaminen versorgte anstatt den Notarzt zu alarmieren. Da der Heilpraktiker angab, die verabreichten Substanzen in einer Apotheke herstellen zu lassen, informierte die Amtsärztin zudem die zuständige Pharmazieüberwachung. Auch vor dem Hintergrund, dass bei der zuständigen Behörde ein Prüfverfahren zur erlaubnisfreien Herstellung anderer Substanzen des Heilpraktikers läuft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob und wie die verabreichten Substanzen in Zusammenhang mit dem Tod der Patienten stehen. Der Heilpraktiker erhielt seine Zulassung nach Absolvierung der entsprechenden Prüfungen durch die Stadt Krefeld, die für das Erlaubnisverfahren und die Erteilung der Berufserlaubnis für Heilpraktiker des gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf verantwortlich ist. Seit August 2014 betreibt der Heilpraktiker eine Praxis in Brüggen-Bracht. Alle nötigen Unterlagen – auch zur Durchführung von Injektionen und Infusionen fertiger Arzneimittel - reichte er beim Kreis-Gesundheitsamt ein. Anlassbezogene Gründe für Begehungen oder Patientenbeschwerden lagen dem Kreis Viersen nicht vor. www.kreis-viersen.de
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