Landkreis Leer | Presseinformation

Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Wer kein Wahllokal aufsuchen kann, sollte frühzeitig Unterlagen beantragen

25. August 2016.

Die Vorbereitungen für die kommende Kommunalwahl laufen beim Landkreis Leer auf Hochtouren. Wähler, die am 11. September verhindert sind, ihre Stimme im Wahllokal vor Ort abzugeben, sollten frühzeitig die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Das empfiehlt Landrat Bernhard Bramlage als Kreiswahlleiter.

Wer sein Votum per Briefwahl abgeben möchte, kann den dazu erforderlichen Wahlschein und die weiteren Unterlagen in den Rathäusern der Kommunen beantragen. Ein Antrag kann schriftlich (zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail) oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich. Bei einigen Verwaltungen ist der Antrag auch online über deren Internetseite möglich.

Der einfachste Weg ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung - diese wurde den Wählern bereits übersandt - auszufüllen und an die jeweilige Verwaltung zu senden.

Eine solche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 9. September, 13 Uhr, in den jeweiligen Rathäusern der Kommunen möglich.

Das Wahlverfahren kurz erklärt: Wenn es um die Wahl des Landrates oder des Bürgermeisters geht (eine sogenannte Direktwahl), darf nur ein Kreuz bei dem gewünschten Kandidaten gemacht werden. Dort, wo es um ein Gremium geht, also um den Kreistag, den (Samt-)Gemeinderat oder den Ortsrat, können bis zu drei Kreuze gemacht werden.

Mit dem gräulichen Stimmzettel entscheiden die Wähler im Landkreis Leer über die Zusammensetzung des neuen Kreistages. Dafür haben sie drei Stimmen, die sie sowohl auf die Parteien als auch auf die Kandidaten verteilen können. Dabei darf auch "gemischt" werden, und es dürfen auch weniger als drei Kreuze gemacht werden. Mehr allerdings nicht, denn dann ist der Stimmzettel ungültig. Genauso verhält es sich bei der (Samt-) Gemeinderatswahl und in einigen Gemeinden bei der Ortsratswahl.

Der Wahlbrief muss am 11. September bis spätestens 18 Uhr bei der Gemeinde, in der der Wähler seinen Wohnsitz hat, (ODER: beim Rathaus) eingehen. Das heißt, wer den roten Wahlbriefumschlag per Post verschickt, sollte die Dauer des Postweges einplanen und den Brief bis spätestens 08. September aufgeben, aus dem Ausland sogar noch eher. Der Versand mit der Deutschen Post ist für den Wähler kostenlos.

Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in der Gemeinde ab, so kann er die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den verschlossenen Wahlbrief direkt wieder abgeben.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Muster der Stimmzettel für die Kreistags- und Landratswahl im Landkreis Leer

Muster der Stimmzettel für die Kommunalwahlen 2016

Stimmzettelumschläge

Wahlbrief


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