Pressemitteilung vom17. November 2016
Landkreis verhängt Stallpflicht - nur wenige Gebiete betroffen

Baunatal/Fuldabrück/Niestetal. Mit Wirkung vom 19. November 2016 verhängt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel eine Aufstallpflicht für Geflügelbestände in fuldanahen Gebieten in Rengershausen, Denn- und Dittershausen, Bergshausen und Sandershausen. Die Fulda ist in hier eine Rastflächen für durchziehende Wildwasservögel und somit ein Risikogebiet für die Verbreitung des Geflügelpest-Virus H5N8. „Dieses Virus ist hochansteckend, in der Wildpopulation weit verbreitet und für Geflügelbestände eine sehr große Gefahr – deshalb gilt für Geflügelbestände in den  fuldanahen Teile der betroffenen Orts- und Stadtteile präventiv eine Stallpflicht“, informiert Dr. Sabine Kneißl, Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel. Mit der Aufstallung soll verhindert werden, dass die gewerblich oder privat gehaltenen Geflügelbestände in direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln kommen.

 

Konkret handelt es sich laut Auskunft von Dr. Kneißl um den Teil Bergshausens an der Fulda bis zur Autobahnbrücke der A 44, in Dennhausen das Fuldaufer bis zur Dorfstraße und zur Hauptstraße, in Dittershausen das Gebiet nördlich der Hauptstraße bis zur Fulda und westlich der Straße „Graben“ bis zur Brücke der ICE-Strecke. In Rengershausen ist das Gebiet östlich der Main-Weser-Bahn bis zur Fulda betroffen und in Sandershausen der Bereich westlich und nördlich der Hannoverschen Straße bis zur Fulda. Dr. Kneißl: „Die Einhaltung der Stallpflicht wird von den Mitarbeitern des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht“.

Der Landkreis hofft auf die Kooperation der betroffenen Geflügelhalter – „die präventiven Maßnahmen erfolgen ja zum Schutz ihrer Tiere“, so Dr. Kneißl weiter.

 

Für die Zeit der Stallpflicht sind in den betroffenen Gebieten Märkte oder Ausstellungen, in denen Geflügel und gehaltene Vögel gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, Geflügel oder gehaltene Vögel aus den genannten Risikogebieten auf Börsen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen auszustellen.

 

Der Geflügelpest-Virus H5N8 wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, aber auch über Kot und andere Ausscheidung von infizierten Tieren sowie durch damit kontaminierte Materialien wie zum Beispiel Einstreu übertragen. Besonders Wasservögel spielen als Krankheitsüberträger eine entscheidende Rolle, da sie den Erreger ausscheiden können, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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