Landkreis Leer | Presseinformation

Schutzmaßregeln zur Vogelgrippe

Ergänzende Verordnung für Kleinbetriebe und Hobbyhalter mit bis zu 1.000 Geflügeltieren

22. November 2016. Zum Schutz vor der Einschleppung der Aviären Influenza vom Subtyp H5N8, der Vogelgrippe, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen erlassen. Diese Verordnung betrifft Bestände, in denen mindestens ein bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel gehalten werden und ergänzt die Geflügelpest-Verordnung. Somit sind auch Hobbyhalter von diesen Regelungen betroffen.

Folgende Regelungen gelten – ergänzend zu den Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung – für die entsprechenden Bestände seit dem 21. November: 1. Tierhalter haben für ihre Bestände ein Register zu führen. 2. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. 3. Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Nach dem Verlassen des Stalles oder des sonstigen Standortes muss diese Schutzkleidung oder Einwegkleidung unverzüglich abgelegt werden. 4. Schutzkleidung muss nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden. 5. Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe muss vorgehalten werden.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt ausdrücklich auf die Meldepflicht für Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hin. Auch Kleinstbestände müssen ab dem ersten gehaltenen Tier gemeldet werden. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Bußgelder bis zu 30.000 € festgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Geflügelhalter beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer unter den Telefonnummern 0491 926 1451 oder 0491 926 1583. Ein Merkblatt zu den Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (unter 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen steht unter www.landkreis-leer.de zum Download bereit.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung


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