Pressemitteilung vom22. November 2016
Landkreis verhängt allgemeine Stallpflicht

Landkreis Kassel. Nachdem am vergangenen Wochenende weitere tote Wildvögel mit Verdacht auf den Vogelgrippeerreger H5N8 (wissenschaftlich Geflügelpest genannt) in Hessen aufgefunden wurden, hat der Landkreis Kassel auf Anordnung des Hessischen Umweltministeriums eine landesweite Aufstallung aller Geflügelbestände angeordnet, die ab dem 24. November gilt. Damit wurde die bisher gültige Stallpflicht in den Risikogebieten entsprechend ausgeweitet. Durch die vermehrten Verdachtsfälle gilt eine neue Risikobewertung für das Land Hessen, die eine Stallpflicht rechtfertigt.Die Stallpflicht gilt bis auf weiteres. Kreisweit sind dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz 944 Geflügelhalter mit einem Bestand von insgesamt rund 685.500 Tieren gemeldet.

 

Zusätzlich zu Stallpflicht gelten mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres bundesweit einheitliche Regelungen für Biosicherheitsstandards in Beständen mit weniger als 1.000 Tieren. Mit der  dieser Bundesverordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen wird unter anderem die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren vorgeschrieben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.

 

Um eine potentielle Verbreitung des hochpathogenen Erregers H5N8 einzudämmen, sind ab sofort auch alle Formen von Geflügelschauen bis auf weiteres untersagt.

 

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von krank oder tot aufgefundenen Wildvögeln der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 05692/987-3306 informiert werden. Die eingesammelten Tiere werden dann dem Hessischen Landeslabor zur weiteren Untersuchung überstellt. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden.

 

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