Presseinformation

Nr. 446 Steinfurt, 15. Dezember 2016


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Begleitetes Fahren ab 17: Alleinfahrten können teuer werden!
Minderjährige haften im Schadenfall

Kreis Steinfurt. Nur mal kurz mit dem Auto zum Tanken fahren, Zigaretten holen oder den Freund oder die Freundin von der Party abholen ist nicht drin beim Begleiteten Fahren mit 17. Die Jugendlichen, die eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, müssen stets in Begleitung fahren. Und zwar in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person, die selbst mindestens fünf Jahre den Führerschein der Klasse B besitzt und im Fahreignungsregister in Flensburg nicht mehr als einen Punkt hat. Wer sich nicht daran hält, für den kann es teuer werden!

Mehrere Fälle im Herbst, bei denen 17-Jährige unbegleitet im Auto unterwegs waren, geben dem Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt und der Kreispolizeibehörde Anlass, auf die möglichen Folgen solcher Fahrten hinzuweisen: Zunächst droht ein Bußgeldverfahren, außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes im Kaskobereich sowie im Schadenfall Regressansprüche der Haftpflichtversicherung, die schnell in die tausende Euro gehen können. Und der Führerschein ist auch direkt weg, sagt Bernd Buskamp, Leiter des Straßenverkehrsamtes: „Die Fahrerlaubnis wird  durch das Straßenverkehrsamt umgehend widerrufen – und zwar kostenpflichtig. Um sie zurückzubekommen, muss ein aufwendiges Antragsverfahren durchlaufen werden. Die Kosten dafür und für das zu absolvierende Aufbauseminar können da schnell bei 700 bis 800 Euro liegen.“ Darüber hinaus werden Verstöße im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und können bei jedem Antrag wieder abgerufen werden.

Wie aus einer Unfallstatistik des Bundesamtes für Statistik hervorgeht, verursachen Erwerber des Führerscheins mit 17 deutlich weniger Unfälle als übliche Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren, da sie von den Erfahrungen der Begleitperson profitieren. Aber auch diese Altersgruppe hat in den vergangenen Jahren weniger schwere Verkehrsunfälle verursacht, sagt Erster Polizeihauptkommissar Ludwig Schmitt, Leiter der Direktion Verkehr bei der Kreispolizeibehörde: „Die Verursacherhäufigkeit im Kreis Steinfurt ist von 24 Prozent im Jahr 2012 auf 19 Prozent im Jahr 2015 gesunken. Als Grund dafür sehen wir  das vorausgegangene begleitete Fahren als Erfahrungsgewinn in Zusammenwirken mit dem Präventionsprojekt ‚Crash Kurs‘, in dem die ‚Killer‘ im Straßenverkehr thematisiert werden.“ Kommt es zu einem Unfall, ist ganz allein der Fahranfänger für den Schaden verantwortlich.

 

 

Im Kreis Steinfurt ist das Interesse 17-Jähriger am begleiteten Fahren seit Jahren steigend. Für Fragen zum Thema steht die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung unter 02551 692999 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de.





Begleitetes Fahren ab 17: Alleinfahrten können teuer werden!