Presseinformation

Nr. 072 Steinfurt, 22. Februar 2017


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Bald beginnt die Zeit der Singvögel: Heckenschnitt noch bis 28. Februar erlaubt
Gehölzschnitt sollte möglichst als Holzhackschnitzel verwertet werden

Kreis Steinfurt. Der Frühling naht. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie das „Auf den Stock setzen“ ist zur Schonung der Tierwelt nur noch bis Dienstag, 28. Februar, möglich. Bis dahin oder spätestens bis zum 15. März sollte auch das anfallende Schnittholz abgeräumt werden. Dann beginnen die Singvögel, ihren natürlichen Lebensraum einzunehmen. Mit einsetzendem Nistgeschäft dürfen die Tiere nicht gestört werden. Auch für die Insekten sind die Frühjahrsblüher in den Hecken als erste Nahrungsgrundlage im Jahr überlebenswichtig.

Der Gehölzschnitt sollte wenn möglich als Holzhackschnitzel verwertet werden. Dabei ist die Abfuhr des Materials von den Flächen wünschenswert, da größere Mengen in der Hecke den Neuaustrieb beeinträchtigen können. Außerdem führt die Verrottung zu zusätzlichen Nährstoffeinträgen und stickstoffliebende Pflanzenarten wie Brennnessel und Brombeere werden gefördert.

Sollte das Material verbrannt werden, ist vorab - wie auch bei Osterfeuern - eine Genehmigung bei den jeweiligen Städten und Gemeinden einzuholen. Die Gehölzhaufen sind vor dem Entzünden umzuschichten.

In der Zeit vom 1. März bis 30. September darf im heimischen Garten lediglich der Rückschnitt des Jahreszuwachs bei Hecken und Sträuchern mit Rücksicht auf die Tierwelt vorgenommen werden.

Fragen zum Gehölzrückschnitt beantwortet im Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt Benedikt Brink unter der Telefonnummer (0 25 51) 69-1421.



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