Der Gehölzschnitt sollte wenn möglich als Holzhackschnitzel verwertet werden. Dabei ist die Abfuhr des Materials von den Flächen wünschenswert, da größere Mengen in der Hecke den Neuaustrieb beeinträchtigen können. Außerdem führt die Verrottung zu zusätzlichen Nährstoffeinträgen und stickstoffliebende Pflanzenarten wie Brennnessel und Brombeere werden gefördert.
Sollte das Material verbrannt werden, ist vorab - wie auch bei Osterfeuern - eine Genehmigung bei den jeweiligen Städten und Gemeinden einzuholen. Die Gehölzhaufen sind vor dem Entzünden umzuschichten.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September darf im heimischen Garten lediglich der Rückschnitt des Jahreszuwachs bei Hecken und Sträuchern mit Rücksicht auf die Tierwelt vorgenommen werden.
Fragen zum Gehölzrückschnitt beantwortet im Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt Benedikt Brink unter der Telefonnummer (0 25 51) 69-1421.