Pressemitteilung vom08. März 2017
TenneT veröffentlicht Unterlagen des neuen Antrages nach § 6 NABEG

Nachdem TenneT mit seinem ersten Antrag in 2014 weder methodisch noch planerisch überzeugen konnte und die Bundesnetzagentur im Wesentlichen aus den vom Bündnis genannten Gründen eine völlige Überarbeitung des Antrages verlangt hat, wurden gestern, dem 07.03.2017 die neuen Antragsunterlagen vorgestellt. Die tatsächliche Einreichung des Antrages auf Bundesfachplanung – des sogenannten Antrages nach § 6 NABEG – ist für den 17. März geplant.

 

Die Antragsunterlagen beinhalten einen vorläufigen Vorschlagskorridor sowie eine durchgehende Alternative und weitere Korridorvorschläge für den SuedLink. Damit gibt es ein valides Netz an möglichen Korridoren für das Gleichstromprojekt.

 

Nach Einreichung der Anträge wird die Bundesnetzagentur die Unterlagen prüfen und Antragskonferenzen ausrichten, zu denen Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Landesbehörden eingeladen sind und an denen alle interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Am Ende der Bundesfachplanung wird die durch die Bundesnetzagentur ein Trassenkorridor festlegt, welcher Ausgangspunkt für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren sein wird, das über den genauen Verlauf der Verbindung innerhalb des Korridors entscheiden wird. 

 

„Wo die Stromtrasse dann am Ende tatsächlich langgehen wird, ist weiterhin nicht sicher. Die in den Karten dargestellten Linien sind mögliche Korridore mit einer Breite von 1.000 Metern, die im weiteren Verlauf detaillierter untersucht werden sollen, bevor die Bundesnetzagentur über den tatsächlichen Verlauf entscheidet. Dies kann der Vorzugskorridor, die Alternative oder eine Kombination aus beiden Verläufen sein.“, erläutert der Sprecher des Bündnisses „Hamelner Erklärung“ , Landrat Tjark Bartels.

 

Sicher ist jedoch, dass die Stromtrasse nicht zuletzt durch das Zutun des Landkreisbündnisses als Erdkabelverbindung geplant wird. Hierfür hat das Landkreisbündnis sich stark gemacht, um die Belastungen für Mensch und Umwelt, die ein solches Vorhaben unweigerlich mit sich bringt, so gering wie möglich zu halten.

 

"Zu Beginn unserer Zusammenarbeit mit 21 Kreisen habe ich mir das Ergebnis - statt Überlandleitung nunmehr Erdverkabelung - nicht vorstellen können. Aber unsere gemeinsamen guten Argumente und der vielfache Wunsch der Bevölkerung konnte den Gesetzgeber beeinflussen. Das ist ein gutes Beispiel gelebter Demokratie"., betont der stellvertretende Sprecher des Bündnisses, Landrat Friedhelm Spieker.

 

„Wir sind im Vergleich zum ersten Verfahren mittlerweile in einem guten und fairen Dialog - sowohl mit der Bundesnetzagentur als auch mit TenneT und den Landes- und Bundesbehörden. Die von uns geforderten methodischen Anforderungen wurden nach unserer jetzigen Einschätzung in dem neuen Verfahren gut umgesetzt.“, ergänzt Bartels.

 

Die Arbeit geht für das Bündnis und seine Berater jetzt aber intensiv weiter. Der Antrag mit seinen Begründungen wird wie schon der erste Antrag im nächsten Schritt von den Beratern des Landkreisbündnisses, Prof. Dr. Karsten Runge( OECOS GmbH) und den Rechtsanwälten Siegfried de Witt und Dr. Peter Durinke (DE WITT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) dahingehend überprüft, ob die Vorschläge methodisch nachvollziehbar und transparent und in sich konsistent ermittelt wurden.

 

Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit bei der Planung des SuedLink. Frühzeitig wurde sich landkreis- und länderübergreifend für die Notwendigkeit des Neu- bzw. Ausbaus von Hochspannungsleitungen eingesetzt. Diese Tatsache und die Zusammensetzung des Bündnisses – über Länder- und Parteigrenzen hinaus – führten schnell dazu, dass man als gestaltender Akteur im Verfahren wahrgenommen und das politische Gewicht eines einzelnen Landkreises um ein Vielfaches erhöht wurde. Dementsprechend kann das Bündnis der Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern wie TenneT auf Augenhöhe begegnen und somit die kommunalen Interessen, also die der Bürgerinnen und Bürger, besser vertreten.

 

Wie sich zeigt, kommt es jedoch durch das Hinzutreten und schrittweise Ausschließen von Alternativen bei der Trassenplanung unweigerlich zu einer ständigen Veränderung der Betroffenheit der einzelnen Landkreise. Sofern im Bündnis der Hamelner Erklärung stets nur unmittelbar betroffene Landkreise mitwirken, sind die Stabilität und Arbeitsfähigkeit des Bündnisses gefährdet. Aus diesem Grund haben die Sprecher des Bündnisses den Bündnismitgliedern kürzlich vorgeschlagen, die Arbeit auf neue Beine zu stellen. Ein Trägerverein, der sich die Grundsätze des Bündnisses "Hamelner-Erklärung" zu eigen macht, sorgt für administrative Stabilität. Innerhalb des Vereins werden dann  Infrastrukturprojekte wie z.B. SuedLink in Ausschüssen organisiert. Somit kann die bisherige Arbeitsfähigkeit des Projekts SuedLink gewährleistet und in Zukunft noch effizienter gestaltet werden.

 

 

 

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