Pressemitteilung vom13. März 2017
Betreten verboten – Landkreis verhängt Betretungsverbot für das Gelände der ehemaligen Pelzveredelungsfabrik in Fuldatal

Fuldatal. Der Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Kassel hat ein Betretungsverbot für das ehemalige Industriegebäude auf dem Grundstück in der Grebenstraße in Fuldatal-Ihringshausen erlassen. „Das Betretungsverbot gilt für das Industriegebäude der ehemaligen Pelzveredelungsfabrik und die sogenannte Scheune – die Hütte an der nordöstlichen Grundstücksgrenze“, erläutert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Hintergrund des Betretungsverbotes ist die doppelte Gefahr, die von den beiden Gebäuden ausgeht. Die Gebäude sind einerseits massiv einsturzgefährdet, andererseits auch noch mit giftigem Schwermetall belastet. „Es handelt sich um eine Altlast, die immer noch nicht saniert ist. Wenn Unbefugte die Gebäude betreten, begeben sie sich gleich mehrfach in Gefahr“, so Kühlborn weiter. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Mitarbeiter von beauftragten Sanierungsfirmen, für die aufgrund von persönlicher Schutzausrüstung und spezifischen Gefahrenkenntnissen das Risiko geringer ist, zu Schaden zu kommen.  

 

Die 1986 aufgegebene Pelzveredelung im Ihringshäuser Gewerbegebiet ist eine Altlast, die von der Hessischen Industriemüll GmbH im Auftrag des Regierungspräsidiums Kassel saniert wird. Zuletzt war es immer wieder dazu gekommen, dass Unbekannte in die kontaminierten Gebäude eingedrungen sind. „Mit diesem Betretungsverbot wollen wir hier einen zusätzlichen Riegel vorschieben“, so Kühlborn weiter. Wer gegen das Betretungsverbot verstößt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 500.000 Euro reichen kann.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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