17. März 2017
Kreis Viersen
Mit sofortiger Wirkung ist die Stallpflicht für Geflügelhaltungen im Kreis Viersen gänzlich aufgehoben. Darauf weist das Kreis-Veterinäramt hin. Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Erlass vom 16. März seine Weisungen zur Aufstallpflicht aufgehoben. Damit liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Hand der Veterinärämter.
Das Veterinäramt des Kreises Viersen hat nach einer Risikobeurteilung auch die bislang noch geltende Aufstallpflicht noch für Gebiete der Stadt Tönisvorst und der Gemeinde Schwalmtal aufgehoben. Dort befinden sich allerdings keine Rastgebiete für Zugvögel. „Da weder in den beiden Kommunen noch im gesamten Kreisgebiet Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurden, haben wir mit sofortiger Wirkung die Stallpflicht auch für diese Gebiete aufgehoben“, sagt Kreis-Veterinär Dr. Helmut Theißen.
Das Veterinäramt weist jedoch nochmals darauf hin, dass die Einhaltung der bekannten Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen die beste Gewähr vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Tierbestände bietet. So hat jeder Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wild lebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Auch dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben. Weiterhin sind Futter und Einstreu für wild lebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren.
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Huhn
Der Kreis Viersen hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.
Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei
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