Pressemitteilung vom21. März 2017
Sonntägliche Ladenöffnung erlaubt – Touristische Orte vom Öffnungsverbot an Sonntagen befreit

Landkreis Kassel. Orte, die besondere touristische Angebote vorhalten und auch Ziel von Touristen sind, können vom Verbot der sonntäglichen Ladenöffnung befreit werden. Von dieser Möglichkeit des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes macht der Landkreis Kassel auch in diesem Jahr wieder Gebrauch. Im Einzelnen gilt die Ladenöffnung für die Städte Bad Karlshafen (mit allen Stadtteilen), den Stadtteil Sababurg der Stadt Hofgeismar, die Kernstadt von Immenhausen und den Stadtteil Holzhausen, die Kernstadt Trendelburg und die Stadtteile Deisel, Eberschütz und Stammen sowie den Wolfhager Stadtteil Ippinghausen. Auf Gemeindeebene profitieren Bad Emstal mit dem Ortsteil Sand, die Kerngemeinde Breuna, Nieste, Oberweser mit den Ortsteilen Gewissenruh, Gieselwerder, Gottstreu und Oedelsheim, Reinhardshagen (mit allen Ortsteilen) und Wahlsburg-Lippoldsberg von der sonntäglichen Ladenöffnung.

 

Allerdings ist das Warenangebot auf die Zielgruppe Touristen eingeschränkt. „Es darf an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nur Reisebedarf wie Reiseandenken, Bedarf für die Reiseapotheke, Blumen, Zeitungen, Bücher, Straßenkarten, Stadtpläne, Schreibmaterialien, Spielzeug, Tabakwaren sowie Lebens- und Genussmittel verkauft werden“, erläutert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Außerdem dürfen Sportartikel in direktem Bezug zu den touristischen Möglichkeiten angeboten werden. Dies betrifft im Landkreis Kassel Ausstattung und Bekleidung sowie Zubehör für den Rad-, Wander- und Wassersport.

„Weitere für den Verkauf erlaubte Waren sind Dinge, die für den jeweiligen Ort kennzeichnend sind – darunter versteht man in der Regel Postkarten oder Artikel, die mit Motiven, Wappen oder Namen des Ortes fest verbunden sind“, informiert Kühlborn.

Die Abweichung vom sonntäglichen Ladenschluss gilt vom 26. März bis zum 29.Oktober 2017 und nur zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de

presse-service.de Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.