Begleitetes Fahren ab 17: Alleinfahrten können teuer werden!

Mit 17 Jahren fahren darf nur, wer in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person, die selbst mindestens fünf Jahre den Führerschein der Klasse B besitzt und im Fahreignungsregister in Flensburg nicht mehr als einen Punkt hat, unterwegs ist. Foto: Deutsche Verkehrswacht.


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