Führerscheinumtausch

Eine EU-Vorgabe macht es nötig: Alle Führerscheine, die nicht befristet gültig sind, müssen bis 2033 Zug um Zug ausgetauscht werden. Die Tabelle zeigt, wer wann betroffen ist. Die Jahrgangs"regel" gilt für alle, die einen bis 1998 ausgestellten Führerschein haben, die Ausstellungsjahr"regel" für alle, deren Dokument zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 erstellt worden ist.


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