Drohne mit Fallschirm

// UvK / Ennepe-Ruhr-Kreis

Die Drohne des Katasteramtes darf nach ihrer Zwangslandung Ende 2022 wieder abheben. Neu ist der Fallschirm im grauen Kästchen, im Falle eines Absturzes verlangsamt er die Geschwindigkeit der herabfallenden Drohne. Eine neue EU-Regelung schreibt den Drohnenfallschirm aus Sicherheitsgründen vor.


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