Radfahrer dürfen künftig auch auf der Merfelder Straße in Haltern fahren
Nutzungspflicht für gemeinsamen Geh- und Radweg wird aufgehoben
Radfahrer, die entlang der Merfelder Straße (K44) in Haltern am See unterwegs sind, müssen auf einem Teilstück künftig nicht mehr den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen. Die bisher durch die vorhandene Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Nutzungspflicht wird aufgehoben. Die dafür vorgesehenen Arbeiten beginnen am Donnerstag, 5. August.
Betroffen von der neuen Regelung ist der Teil des Geh- und Radweges zwischen der Rekener Straße (L562) und dem Ende des Radwegs 100 Meter nördlich des Hülstener Weges. Grund für diese Maßnahme ist, dass der Geh- und Radweg zum Teil nicht die erforderliche Mindestbreite aufweist. Ein bestehender Weg muss innerorts laut Straßenverkehrsordnung eine Mindestbreite von 2,50 Meter aufweisen. Neue gemeinsame Fuß- und Radwege werden innerorts zwischen 2,70 und 5,85 Meter breit gebaut.
Eine bauliche Anpassung ist an dieser Stelle ohne weiteres auch nicht möglich, da der vorhandene Baumbestand entlang der Straße eine Verbreiterung des Radweges nicht zulässt. Zur anderen Seite erschweren überwiegend private Grundstücke eine bauliche Anpassung.
Sobald die gemeinsamen Rad- und Gehwegschilder abgebaut worden sind, müssen Radfahrer diesen nicht mehr nutzen. Radler haben nun die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob sie den Geh- und Radweg weiter in beide Richtungen befahren oder die Straße nutzen. Insbesondere das Fahren von E-Bikes ist künftig auch in diesem Bereich auf der Merfelder Straße möglich. Markierte Radfahrer-Symbole zeigen an, dass auch der Geh- und Radweg mit dem Rad befahren werden kann.
Die gemeinsam zwischen Kreis- und Stadtverwaltung abgestimmte und durch die Bezirksregierung Münster zugestimmte Maßnahme basiert auf einer Eingabe eines Halterner Bürgers an den Petitionsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Anna Lisa Oehlmann, Telefon: 02361/53-4612, a.oehlmann@kreis-re.de
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