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Meldung vom 21.01.2022
Neue Quarantäne-Regelungen
Test-Nachweis bekommt mehr Bedeutung

Seit dieser Woche gelten die neuen Quarantäne-Regelungen von Bund und Land. Wer ein positives Testergebnis hat, muss sich direkt in Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob es sich um einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest von einer offiziellen Teststelle handelt. Beide sind für die Nachweispflicht ausreichend und verbindlich. Das schriftliche Testergebnis gilt auch für den Nachweis der Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber. Für die Ausstellung des Befundes ist die Stelle zuständig, die den Test durchgeführt hat. Dieser Befund sollte aufbewahrt werden.

Für Haushaltsangehörige von positiv Getesteten gilt ebenfalls automatische Quarantäne. Ausnahmen sind diejenigen die bereits eine Auffrischungsimpfung hatten, Geimpfte Genesene, Genesene ab dem 28. Tag und bis zum 90. Tag nach dem positiven Test sowie Personen, deren zweite Impfung zwischen 15 und 90 Tage zurückliegt.

Vom Gesundheitsamt und den Ordnungsämtern werden im Kreis Recklinghausen nur noch in besonderen Fällen Quarantäneanordnungen ausgestellt. Dies kann beispielsweise bei einem Corona-Ausbruch in einer Kita der Fall sein.

Die Quarantäne gilt für zehn Tage. Sie kann durch ein negatives Testergebnis durch einen PCR-Test oder einen qualifizierten Schnelltest nach sieben Tagen verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die infizierte Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen in Quarantäne sind, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.

Eine umfangreiche Übersicht über die neuen, landesweiten Regelungen gibt es auf der Seite des Gesundheitsministeriums (https://bit.ly/3AisSdu).



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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