Meldungsdatum: 05.06.2023
In Lärmaktionsplänen werden Lärmbelastungen analysiert und dargestellt. Gleichzeitig enthalten sie Empfehlungen, wie sich Lärm vermindern lässt. Um ihren Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 fortschreiben zu können, benötigt die Stadt Osnabrück die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Hierzu ist unter www.leiser-in-osnabrueck.de eine Onlinebefragung eingerichtet.
Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit, sich direkt zu Lärmschwerpunkten und generell zu Lärmbelastungen in Osnabrück zu äußern. Hierzu können unter anderem konkrete Standorte benannt und auf dem Stadtplan markiert werden. Zudem können die Teilnehmenden darlegen, wie stark sie den Lärm an ihrem Wohnort wahrnehmen. Die Ergebnisse der Befragung werden dann in die Lärmaktionsplanung einfließen. Je mehr Osnabrückerinnen und Osnabrücker teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse.
In einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Vorschläge des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Zu den Maßnahmenvorschlägen können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ihre Meinung abgeben. Es erfolgt eine Auswertung aller Eingaben, bevor die Verwaltung den endgültigen Entwurf den politischen Gremien zum Beschluss vorlegt.
Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Stadt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet.
Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de
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