In Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gilt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung zur Grundsteuer in Niedersachsen. Die Stadt Cuxhaven hat daher die Hebesätze für die Grundsteuer A und B neu berechnet, über die der Rat der Stadt Cuxhaven am Donnerstag beraten und einstimmig beschlossen hat. Das Ziel: eine höhere Steuergerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige bundesweite Regelung für ungerecht erklärt, da Eigentümerinnen und Eigentümer oftmals für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage unterschiedliche Grundsteuer entrichten mussten. Die jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte werden daher ab dem kommenden Jahr durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt.
Das Land Niedersachsen hat dazu ein eigenes Modell (das sogenannte Flächen-Lage-Modell) mit dem Ziel entwickelt, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Eine zentrale Säule ist die sogenannte Aufkommensneutralität für die Kommunen. Dies bedeutet, dass die Gesamterträge aus der Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde unverändert bleiben sollen. Die Reform soll also in der Gesamtheit weder zu weniger noch zu mehr Erträgen der Kommunen führen. Auch wenn das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer für die Kommunen somit unverändert bleibt, wird es für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken Änderungen geben.
Der Hintergrund: Da die zuständigen Finanzämter alle Grundstücke neu bewertet haben, verschiebt sich die Steuerlast unter den Steuerpflichtigen. Im Vergleich zu den bisherigen Einheitswerten haben sich dabei zudem in der Summe deutlich verringerte neue Messbeträge ergeben. Um die gesetzlich vorgegebene Aufkommensneutralität zu erreichen, ist folglich eine Anpassung der Hebesätze erforderlich.
Um das Aufkommen ab 2025 in der Stadt Cuxhaven halten zu können, wird für die Grundsteuer B künftig ein Hebesatz von 555 v. H. (vorher 505) und für die Grundsteuer A von 395 v. H. (vorher 430) festgesetzt. Die Anwendung des neuen Hebesatzes für die Grundsteuer B bedeutet für rund 60 Prozent der Steuerpflichtigen in der Stadt Cuxhaven eine Minderung der jährlichen Grundsteuerbelastung in unterschiedlicher Ausprägung.
Auf einen Blick:
Steuerpflichtige, die bereits einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 erhalten haben, können bereits jetzt ihre neue, jährliche Grundsteuer errechnen:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Die tatsächliche Festsetzung der Grundsteuer kann aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen. Zahlungen sind erst nach Erhalt des Bescheides zu leisten.
Die Hebesätze in der Stadt Cuxhaven betragen ab 2025 für
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) = 395 %
- Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) = 555 %
Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)