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Meldungsdatum: 05.02.2025

Bundestagswahl 2025: Borkener Briefwahlbüro öffnet morgen

Start am 6. Februar / Briefwahlbüro im Rathaus bis zum 22. Februar täglich geöffnet

Die Stadt Borken weist erneut darauf hin, dass das Briefwahlbüro am morgigen Donnerstag, 6. Februar 2025, im Rathaus öffnet. Alle, die am Tag der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen möchten, können dort ihre Briefwahlunterlagen erhalten und bei Bedarf direkt vor Ort wählen. Dabei sind die Wahlbenachrichtigung sowie der Lichtbildausweis mitzubringen.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathausgebäude D – Stadtarchiv in Borken, Im Piepershagen 17, im Veranstaltungsraum zwölf26. Der Zugang ist über den Innenhof des Rathauskomplexes (auch zu erreichen über das Gebäude C – Bürgerbüro) möglich. Direkt vor dem Briefwahlbüro befinden sich zwei Behindertenparkplätze.

Das Borkener Briefwahlbüro ist vom 6. bis einschließlich 22. Februar 2025 täglich geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Besonderheiten bei den Öffnungszeiten gibt es an den beiden Tagen vor dem Wahltermin: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar 2025, von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22. Februar 2025, von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegen zu nehmen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Neben der persönlichen Beantragung im Briefwahlbüro gibt es auch weitere Möglichkeiten, seine Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Bei den genannten Möglichkeiten werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Wohnanschrift versandt. So kann die Stimmabgabe zur Bundestagswahl 2025 zu Hause erfolgen. Anschließend müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbriefumschlag schnellstmöglich per Post oder persönlich bei der Stadt Borken abgegeben werden. Die Stadt Borken bittet darum, die Briefwahlunterlagen am besten persönlich im Rathaus einzuwerfen, da der Zeitraum zum Wählen aufgrund der vorgezogene Bundestagswahl nur knapp zwei Wochen beträgt. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Das Borkener Briefwahlbüro zur Bundestagswahl 2025 öffnet am Donnerstag, 6. Februar 2025. Es befindet sich im Rathausgebäude D – Stadtarchiv (Im Piepershagen 17) im Veranstaltungsraum zwölf26 und ist täglich geöffnet. Zum Team des Briefwahlbüros gehören unter anderem (von links) Judith Overkämping, Julia Scholten, Thilo Reining und Alina Nienhaus.

Stadt Borken
Das Borkener Briefwahlbüro zur Bundestagswahl 2025 öffnet am Donnerstag, 6. Februar 2025. Es befindet sich im Rathausgebäude D – Stadtarchiv (Im Piepershagen 17) im Veranstaltungsraum zwölf26 und ist täglich geöffnet. Zum Team des Briefwahlbüros gehören unter anderem (von links) Judith Overkämping, Julia Scholten, Thilo Reining und Alina Nienhaus.


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