Meldungsdatum: 13.02.2025

Jagdschein-Verlängerung dauert nach Gesetzesänderung länger

Fragen zum Erteilungszeitpunkt können nicht beantwortet werden

Ende Oktober 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" bundesweit in Kraft getreten. Damit einher gehen Änderungen im Waffen- sowie im Bundesjagdgesetz, die sich auch auf die Arbeit der Unteren Jagdbehörde beim Kreis Recklinghausen auswirken. Besonders deutlich spürbar sind die neuen Regelungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen.

In der Vergangenheit konnte die Erteilung von Jagdscheinen bei der Kreisverwaltung zügig veranlasst werden. „Bei Verlängerungsanträgen wurde der Jagdschein für gewöhnlich unmittelbar mit neuer Gültigkeitsdauer ausgehändigt, da alles Notwendige bereits durch die Untere Jagdbehörde vorbereitet war“, sagt Stefan Badners, Fachdienstleiter Ordnung beim Kreis Recklinghausen. Das ist nicht mehr möglich: „Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz dürfen nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nun ausschließlich nur noch durch die Waffenbehörden getätigt werden. Hinzu kommt, dass die Überprüfung von der Unteren Jagdbehörde nur angestoßen werden kann, wenn der Unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag zur Ausstellung eines Jagdscheines vorliegt. Dies wurde per Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen so festgelegt. Ergänzend haben die Waffenbehörden außerdem auch die Bundespolizei und den Zoll bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu beteiligen.“

Die ersten Erfahrungen mit der neuen Regelung zeigen, dass es zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommt. Carolin Adam von der Unteren Jagdbehörde erklärt: „Durch den zusätzlichen Aufwand müssen wir alleine in der Unteren Jagdbehörde eine halbe Stunde zusätzlich pro Antrag einplanen. Hinzu kommt, dass wir auf die Bearbeitungszeiten der Stellen, bei denen Auskünfte einzuholen sind, keinen Einfluss haben. Aktuell müssen wir mit sechs bis acht Wochen Wartezeit rechnen. Darum können wir auch nicht sagen, wann wir im Einzelfall die Verlängerung aushändigen können. Wir bemühen uns aber, die Anträge im Interesse aller Beteiligten schnellstmöglich zu bearbeiten. Um die vorhandenen Ressourcen nicht zusätzlich zu belasten, bitten wir, von Nachfragen zum Sachstand oder der Verfahrensdauer abzusehen.“

Die Untere Jagdbehörde hat die Jagdscheininhaberinnen und -inhaber, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 verlängert werden müssen, im Dezember über die Gesetzes- und Verfahrensänderung informiert sowie die Unterlagen zur Antragstellung zukommen lassen. Bislang sind ca. 800 von 1.000 Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins bei der Unteren Jagdbehörde eingegangen. Etwa 220 Jagdscheine konnten bislang mit Gültigkeit ab dem 01.04.2025 verlängert werden. Im Kreis Recklinghausen sind rund 3.000 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheins.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: s.kuechmeister@kreis-re.de